Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.08.2011
- BVerwG 8 C 8.10 und BVerwG 9.10 -
BVerwG: Handwerksrechtliche Beschränkung des Berufszugangs über Meisterprüfung oder Altgesellen-Regelung verfassungskonform
Abhängigkeit der Selbstständigkeit von Meisterbrief oder sechsjähriger qualifizierter Berufserfahrung als "Altgeselle" gemäß Handwerksordnung mit Grundgesetz vereinbar
Die Handwerksordnung ist dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke im stehenden Gewerbe im Regelfall vom Bestehen der Meisterprüfung oder einer ihr gleichgestellten Prüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung („Altgesellenregelung“) abhängig macht. Klagen auf Feststellung, dass bestimmte Tätigkeiten ohne einen solchen Qualifikationsnachweis und ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen, sind grundsätzlich gegen die Verwaltungsbehörde zu richten, die für die Überwachung des Handwerks und das Untersagen illegaler handwerklicher Tätigkeiten zuständig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Kläger der beiden entschiedenen Revisionsverfahren, eine Friseurgesellin und ein Dachdeckergeselle, machten jeweils geltend, sie dürften bestimmte Tätigkeiten ihres Berufs ohne Eintragung in die
Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen Handwerkskammer und Klägerin vorhanden
Die Klage der Klägerin war unzulässig, weil zwischen ihr und der beklagten Handwerkskammer kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bestand. Die Klägerin wendete sich nicht gegen eine beabsichtigte Eintragung in die
Neue gesetzliche Beschränkung des Berufszugangs verhältnismäßig
Die Revision des Klägers hatte ebenfalls keinen Erfolg. Seine Feststellungsklage richtete sich zwar - zutreffend - gegen die Verwaltungsbehörde, war aber unbegründet. Die von ihm beabsichtigte Berufsausübung setzt eine Eintragung in die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.02.2006
[Aktenzeichen: 1 K 2683/04] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.02.2010
[Aktenzeichen: 4 A 1499/06]
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 26.04.2005
[Aktenzeichen: 9 K 2905/03] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.02.2010
[Aktenzeichen: 4 A 2008/05]
- BVerfG zweifelt am Sinn des Meisterzwangs
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.12.2005
[Aktenzeichen: 1 BvR 1730/02]) - Eintrag in die Handwerksrolle: Gewerbetreibender bei Nichterfüllung der persönlichen oder sachlichen Eintragungsvoraussetzungen nicht auskunftspflichtig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 8 C 49.09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12214
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12214
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.