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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.06.2011
- BVerwG 8 C 5.10 -
BVerwG: Vertrieb von Sportwetten über das Internet unzulässig
Internet-Verbot erstreckt sich auch auf private Inhaber einer nach dem Gewerbegesetz der früheren DDR erteilten Erlaubnis für den Betrieb eines Wettbüros
Das im geltenden Glücksspielstaatsvertrag normierte generelle Verbot, Sportwetten und andere öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder hierfür zu werben, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall war dem Kläger im April 1990 von dem Gewerbeamt eines sächsischen Landkreises auf der Grundlage des Gewerbegesetzes der
Internet-Verbot soll vor Suchtgefahr und deren möglichen finanziellen Folgen schützen
Das Internet-Verbot dient dem verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zweck, den mit der zeitlich und örtlich grundsätzlich unbeschränkten Verfügbarkeit der Glücksspiel-Angebote im
Örtlichkeitsbezogene Erlaubnis für Angebot von Sportwetten erstreckt sich nicht auf die Entgegennahme und Vermittlung von Wetten im oder über das Internet
Das Internet-Verbot ist mit dem unionsrechtlichen Kohärenz-Gebot vereinbar, das bei Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zu beachten ist. Es gilt für alle vom Glücksspielstaatsvertrag erfassten öffentlichen Glücksspiele. Auch Pferderennwetten dürfen nicht über das
Räumlicher Geltungsbereich der auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilten Erlaubnis erstreckt sich nur auf Gebiet der ehemaligen DDR
Das Internet-Verbot gilt nicht nur für staatliche oder staatlich dominierte (Monopol)- Anbieter von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: AN 4 K 09.00570 und AN 4 K 09.00592]
- Glücksspielrechtliches Internetverbot unabhängig von Wirksamkeit staatlichen Sportwettenmonopols gültig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.04.2011
[Aktenzeichen: 10 CS 10.2180 und 10 CS 10.589]) - LG Magdeburg untersagt Anbieten von Sportwetten und Glücksspiel im Internet
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 09.03.2011
[Aktenzeichen: 36 O 160/07, 36 O 162/07 und 36 O 235/07]) - Internet-Glücksspiel darf verboten werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009
[Aktenzeichen: 13 B 736/09]) - Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Sportwettenmonopol
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.09.2010
[Aktenzeichen: C-409/06, C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07, C-46/08])
Jahrgang: 2011, Seite: 843 MMR 2011, 843
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Dokument-Nr. 11741
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