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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2015
- BVerwG 6 C 21.14 -
Kirchengerichtliche Kostenerstattungsansprüche können vor staatlichen Gerichten eingeklagt werden
Staatlicher Rechtsschutz zur Durchsetzung kirchengerichtlicher Kostenerstattungsansprüche grundsätzlich möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kostenerstattungsansprüche aus einem Verfahren vor den Kirchengerichten grundsätzlich vor den staatlichen Gerichten eingeklagt werden können.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens, ein evangelischer Pfarrer, beantragte vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht der Evangelischen
Staatliches Gewaltmonopol verpflichtet staatliche Gerichte zur Gewährung von Rechtsschutz
Das Bundesverwaltungsgericht wies auch die Revision des Beklagten zurück. Die im Grundgesetz verankerte Pflicht der staatlichen Gerichte,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2012
[Aktenzeichen: 1 K 1664/11] - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 29.04.2014
[Aktenzeichen: 5 A 1386/12]
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Dokument-Nr. 21971
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