wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2016
BVerwG 4 CN 2.16 -

Ehemaliges Kasernengelände muss nicht für Wohnzwecke freigegeben werden

Kasernengelände fehlt notwendige Eigenschaft eines Ortsteils

Ein außerhalb einer Ortschaft liegendes Kasernengelände, dessen militärische Nutzung endgültig aufgegeben worden ist, bildet keinen Ortsteil und kann damit nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB baulich genutzt werden. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Gegenstand des zugrunde liegenden Normenkontrollverfahrens war der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Luitpolderhöfe" der Gemeinde Lenggries. Westlich der Ortschaft Lenggries liegt ein 20 ha großes, bis zum Jahr 2003 von der Bundeswehr genutztes Gelände mit einer Vielzahl von Gebäuden. Für einen 3,5 ha großen Teilbereich setzte die Gemeinde im Jahr 2014 ein Gewerbegebiet fest. Einen gegen diesen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag der Grundstückseigentümerin lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ab.

Gemeinde musste Kasernengrundstücke nicht als Bauland berücksichtigen

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Die Gemeinde war nicht verpflichtet, die überplanten Grundstücke als nach § 34 Abs. 1 BauGB bebaubare Grundstücke, also als Bauland, in ihre Abwägung einzustellen. Denn dem Kasernengelände fehlte die notwendige Eigenschaft eines Ortsteils. Nach der endgültigen Aufgabe der militärischen Nutzung prägte die vorhandene Bebauung das Gebiet nicht mehr in einer Weise, welche die künftige Bebauung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung hätte lenken können. Auch eine nachwirkende Prägung lag nicht vor, weil die Verkehrsauffassung mit einer Wiederaufnahme einer gleichartigen, militärischen Nutzung nicht rechnete. Schließlich reichten der vorhandene, unterschiedlichen Nutzungen zugängliche Baubestand sowie zwei außerhalb des Kasernengeländes liegende Wohngebäude nicht aus, einer der Siedlungsstruktur angemessenen Fortentwicklung der Bebauung einen Rahmen zu geben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.11.2015
    [Aktenzeichen: 1 N 14.2049]
Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsprozessrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bebauungsplan | Gewerbegebiet | Kaserne | Normenkontrollantrag | Wohngebiet

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23477 Dokument-Nr. 23477

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23477

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung