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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewerbegebiet“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2016
- BVerwG 4 CN 2.16 -
Ehemaliges Kasernengelände muss nicht für Wohnzwecke freigegeben werden
Kasernengelände fehlt notwendige Eigenschaft eines Ortsteils
Ein außerhalb einer Ortschaft liegendes Kasernengelände, dessen militärische Nutzung endgültig aufgegeben worden ist, bildet keinen Ortsteil und kann damit nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB baulich genutzt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Gegenstand des zugrunde liegenden Normenkontrollverfahrens war der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Luitpolderhöfe" der Gemeinde Lenggries. Westlich der Ortschaft Lenggries liegt ein 20 ha großes, bis zum Jahr 2003 von der Bundeswehr genutztes Gelände mit einer Vielzahl von Gebäuden. Für einen 3,5 ha großen Teilbereich setzte die Gemeinde im Jahr 2014 ein Gewerbegebiet fest. Einen gegen diesen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag der Grundstückseigentümerin lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ab.Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Die Gemeinde war nicht verpflichtet, die überplanten Grundstücke... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2016
- 8 A 10338/16.OVG -
Lasertag-Anlage in Gewerbegebiet unzulässig
Anlage ist als Vergnügungsstätte anzusehen
Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in dem Gewerbegebiet Industriestraße in Speyer nicht zulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls möchte in einem Gewerbegebiet eine ehemalige Lagerhalle als "Sportanlage für Lasertag und Fitness" betreiben. Bei Lasertag oder Lasergame handelt es sich um ein Spiel, bei dem mehrere Spieler einen Infrarotsignalgeber ("Phaser") erhalten sowie mit Sensoren ausgestattete Westen tragen. Die Spieler versuchen, den jeweiligen Gegner mit dem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2016
- 4 K 672/15.NW -
Lasertag-Arena im Gewerbegebiet unzulässig
Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet gemäß geltenden und wirksamen Bebauungsplans ausgeschlossen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine im Gewerbegebiet in Speyer geplante Lasertag-Anlage nach dem im Januar 2016 verkündeten Bebauungsplan unzulässig ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beantragte im Juli 2014 bei der beklagten Stadt Speyer eine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Lagerhalle auf einem Grundstückteil in der Industriestraße in Speyer in eine Lasertag-Arena mit Fitnessraum. Beim Lasertag treten mehrere Spieler mit Handfeuerwaffen ähnlichen Laserpointern in einer... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.1983
- 4 C 21.83 -
BVerwG: Bordell ohne Wohnnutzung in Gewerbegebiet als "Gewerbetrieb aller Art" zulässig
Bordellbetrieb entspricht nicht typischer Vergnügungsstätte
Ein Bordell ohne Wohnnutzung kann in einem Gewerbegebiet im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als "Gewerbebetrieb aller Art" zugelassen werden. Bei einem Bordellbetrieb handelt es sich nicht um eine typische Vergnügungsstätte, welche nur in einem Kerngebiet im Sinne von § 7 BauNVO zulässig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein ehemaliges, in einem Gewerbegebiet von Krefeld liegendes Fabrikgebäude in ein Bordell mit einer Fläche von 1.140 qm umgebaut werden. Die entsprechende Nutzungsänderung wurde jedoch von der zuständigen Behörde nicht genehmigt, sodass der Fall vor Gericht kam. Nach Ansicht der Behörde sei eine Dirnenunterkunft als Vergnügungsstätte in einem Gewerbegebiet... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.02.2015
- 5 K 1565/14.TR -
Kein Schlafhaus für Prostituierte im Gewerbegebiet
Baurechtliche Vorschriften lassen Wohnnutzungen in Gewerbegebiet nicht zu
Die Errichtung eines sogenannten Schlafhauses für Prostituierte ist im Gewerbegebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Trier.
Zur Begründung der Entscheidung führte die Richter des Verwaltungsgerichts aus, dass die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Teilgebiet Industrie- und Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich" der begehrten Bauvoranfrage entgegenstünden, wonach u.a. Einrichtungen wie Dirnenunterkünfte sowie Beherbergungsbetriebe und die Erweiterung bereits vorhandener Bordelle und bordellartiger... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2015
- 7 B 1344/14 -
Flüchtlingsunterkunft in Gewerbegebiet vorläufig zulässig
Neue Regelung des § 246 Abs. 10 Baugesetzbuch lässt Unterkünfte für Flüchtlinge bis Ende 2019 unter bestimmten Voraussetzungen in Gewerbegebieten zu
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass in einem Gewerbegebiet in Köln-Lövenich vorläufig Flüchtlinge untergebracht werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, die zwei benachbarte Gewerbebetriebe gestellt hatten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich zwei Gewerbebetriebe gegen die von der Stadt Köln geplante Aufstellung von zwei eingeschossigen Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen gewandt. Zur Begründung hatten sie u. a. angeführt, die Unterbringungseinrichtung passe nicht in das Gewerbegebiet in Köln-Lövenich, zudem habe die Stadt Köln die Verfügbarkeit von alternativen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.11.2014
- 2 L 2039/14, 2 L 2050/14 -
Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende im Gewerbegebiet unzulässig
Errichtung der Wohncontainer bedarf Änderung des Bebauungsplans
Den Anträgen von Gewerbetreibenden gegen eine Baugenehmigung für das Aufstellen von Wohncontainern für Flüchtlinge im Gewerbegebiet wurde stattgegeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr bekanntgegeben.
Im hier vorliegenden Fall beabsichtigt die Stadt Köln in einem Gewerbegebiet in Köln-Lövenich befristet für zwei Jahre Wohncontainer zur Unterbringung von rund 120 Flüchtlingen und Asylsuchenden aufzustellen. Mit einem vorläufigen Rechtsschutzantrag wandten sich die Antragsteller hiergegen, weil Wohn-unterkünfte dem Gebietscharakter eines Gewerbegebietes nicht entsprächen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2014
- 6 K 701/13 -
Bordellartiger Betrieb im faktischen Gewerbegebiet zulässig
Nach außen hin unauffälliger und abgeschirmter Betrieb gegenüber der Nachbarschaft nicht rücksichtslos
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein bordellartiger Betrieb (hier ein FKK-Sauna-Club) in einem faktischen Gewerbegebiet allgemein zulässig ist. Das Gericht verwies darauf, dass der nach außen hin unauffällige, gegenüber benachbarten Grundstücken abgeschirmte und überschaubar große Betrieb der Nachbarschaft gegenüber nicht rücksichtslos sei.
Streitgegenstand des Verfahrens sind Räumlichkeiten in einem als Wohnhaus genehmigten Gebäude im unbeplanten Gebiet. Das Anwesen wird spätestens seit Juli 1997 auch zu Prostitutionszwecken genutzt. Die Klägerin betreibt dort einen FKK-Sauna-Club. Eine baurechtliche Genehmigung für diese Umnutzung liegt nicht vor.Am 17. Februar 2011 beschloss der Gemeinderat der Beklagten,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.07.2014
- 11 K 3170/13 -
Nutzung eines "Lehrlingswohnheims" als Asylbewerberunterkunft unzulässig
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage von Nachbarn gegen die von der Stadt Fellbach erteilten Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines "Lehrlingswohnheims" (Roncalli-Haus) in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber stattgegeben und die Baugenehmigung aufgehoben. Das Gericht verwies darauf, dass eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig sei.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Fellbach erteilte dem Eigentümer (Beigeladenen) eines Gebäudes in einem Gewerbegebiet "Handwerkergebiet" - in Fellbach-Oeffingen, das bislang für eine Berufsförderungsmaßnahme des Caritas-Verbandes Baden-Württemberg als "Lehrlingswohnheim" genehmigt war (Roncalli-Haus), im September 2012 eine Baugenehmigung zur künftigen Nutzung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 07.07.2014
- 3 K 861/13.NW -
Vier Fachmärkte "unter einem Dach" sind als Einkaufszentrum zu qualifizieren
Bauvorhaben widerspricht geltendem Bebauungsplan
Eine Immobiliengesellschaft hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung von vier Fachmärkten "unter einem Dach" in einem Gewerbegebiet, da das Bauvorhaben als Einkaufszentrum zu qualifizieren ist und damit dem geltenden Bebauungsplan widerspricht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben hat ca. 4.815 Einwohner und ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Im Ortsteil Burgalben gibt es ein durch Bebauungsplan ausgewiesenes Gewerbegebiet, in dem u.a. die Discounter-Ketten Aldi und Lidl Fachmärkte mit Verkaufsflächen von 950 m² bzw. 930 m² und dazugehörigen PKW-Stellplätzen errichtet haben.... Lesen Sie mehr
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