Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.11.2016
- BVerwG 2 C 21.15 - 2 C 24.15, BVerwG 2 C 3.16, BVerwG 2 C 28.15 -
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen
Zeiten reiner Rufbereitschaft sind dagegen keine als Mehrarbeit ausgleichspflichtigen Dienstzeiten
Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Ein Teil der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Bundespolizisten und war in den vergangenen Jahren mehrfach für jeweils einige Monate bei den deutschen Botschaften in Kabul und in Bagdad tätig. Dort nahmen sie Aufgaben des Personen- und Objektschutzes wahr. Während ihres Dienstes im
Entscheidungen der Vorinstanzen
Die Vorinstanzen haben die Beklagten verurteilt, den Klägern für Zeiten des Bereitschaftsdienstes
Freizeitausgleich soll im Gesamtergebnis Einhaltung regelmäßiger Arbeitszeiten gewährleisten
Das Bundesverwaltungsgericht hat sowohl die Revisionen der Kläger als auch die der Beklagten zurückgewiesen. Zur Begründung führte das Gerichts insbesondere aus, dass der Wortlaut der maßgeblichen Normen (§ 88 Satz 2 BBG, § 53 Absatz 2 LBG Berlin: "entsprechende" Dienstbefreiung) eine Differenzierung nach Mehrarbeit in Volldienst oder
Andere Regelung für Zeiten reiner Rufbereitschaft und Freizeitausgleich für Auslandsdienste im Inland
Hingegen sind Zeiten reiner
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Vorinstanzen zu BVerwG 2 C 21.15 OVG Münster, 1 A 419/14 - Urteil vom 24. August 2015 VG Köln, 15 K 3/13 - Urteil vom 16. Januar 2014 Vorinstanzen zu BVerwG 2 C 22.15 OVG Münster, 1 A 2545/13 - Urteil vom 24. August 2015 VG Köln, 15 K 7111/12 - Urteil vom 26. September 2013 Vorinstanzen zu BVerwG 2 C 24.15 OVG Münster, 1 A 418/14 - Urteil vom 24. August 2015 VG Köln, 15 K 3583/12 - Urteil vom 16. Januar 2014 Vorinstanzen zu BVerwG 2 C 28.15 VGH Mannheim, 4 S 169/12 - Urteil vom 17. Juni 2014 VG Stuttgart, 3 K 1353/13 - Urteil vom 05. Dezember 2012
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.01.2014
[Aktenzeichen: 15 K 6/13] - Klagen von Personenschützern der deutschen Botschaften in Bagdad und Kabul auf mehr Freizeitausgleichs und Auslandsbesoldung weitgehend erfolglos
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2015
[Aktenzeichen: 1 A 421/14 und andere])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23452
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23452
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.