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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bereitschaftsdienst“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2020
- 5 Sa 188/19 -

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht wie Vollarbeit vergütet werden

Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich

Zwar stellen Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst vergütungs­pflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet aber nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Notfallsanitäter im Jahr 2018 vor dem Arbeitsgericht Stralsund gegen seine Arbeitgeberin wegen der Vergütung von Bereitschaftszeiten. Der klagende Notfallsanitäter meinte, diese seien wie Vollarbeit zu vergüten. Das Arbeitsgericht weis die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Ein Anspruch auf Vergütung der Bereitschaftszeiten wie Vollarbeit bestehe nicht. Zwar sei Arbeitsbereitschaft ebenso wie Bereitschaftszeiten eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Der Bereitschaftsdienst... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11.03.2020
- 5 LB 48/18 -

Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für Einsatz stellt auszugleichenden Bereitschaftsdienst dar

Faktische Beschränkung auf privaten Bereich aufgrund Verbots der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs

Die Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für den Einsatz stellt ein auszugleichender Bereitschaftsdienst dar, wenn der Beamte mit einem Dienstfahrzeug in einer bestimmten Zeit den Einsatzort erreichen muss und das Dienstfahrzeug nicht zu privaten Zwecken genutzt werden darf. Denn in diesem Fall ist der Aufenthaltsort des Beamten auf den privaten Bereich beschränkt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Niedersachsen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein niedersächsischer Kriminalbeamter der Mordkommission musste im Zeitraum von März 2016 bis März 2017 neben seinem normalen Dienst noch einen zusätzlichen Dienst (sog. FK 1-Dienst) ableisten. Der zusätzliche Dienst war wochentags in der Zeit von 16 Uhr bis 7.30 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7:30... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2019
- VIII ZR 62/19 -

BGH: An Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar

Vorliegen von nicht umlagefähigen Verwaltungskosten

Die an einen Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar. Vielmehr handelt es sich dabei um nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 anteilig die Kosten einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale in Höhe von fast 103 EUR zahlen. Die Pauschale wurde für die Notdienstbereitschaft des Hausmeisters bei Störungsfällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, wie zum... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 30.01.2019
- 64 S 25/18 -

Notdienstpauschale stellt keine Betriebskosten dar

Bereitschaftskosten als nicht umlagefähige Verwaltungskosten

Bei einer Notdienstpauschale handelt es sich nicht um Betriebskosten. Vielmehr sind die Kosten für den Bereitschaftsdienst als nicht umlagefähige Verwaltungskosten im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV anzusehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrten sich die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen die Umlage einer Notdienstpauschale in Höhe von ca. 103 Euro in der Betriebskostenabrechnung. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sah in der Notdienstpauschale keine Betriebskosten und verneinte daher die Umlagefähigkeit. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2018
- B 6 KA 50/17 R -

Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen

Angestellter Krankenhausarzt hat Arbeitskraft in erster Linie stationärer Behandlung der Kranken­haus­patienten zu widmen

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen.

Die Regelung in der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, die seit 2013 vorsieht, dass neben niedergelassenen Vertragsärzten auch ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen müssen, ist rechtswidrig. Die Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst hat ihre rechtfertigende Grundlage ausschließlich in der Zulassung als Vertragsarzt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 21.02.2018
- 215 C 311/17 -

Kosten eines Notdienstes stellen keine Betriebskosten dar

Notdienstpauschalen sind als nicht umlagefähige Verwaltungskosten zu qualifizieren

Die Kosten eines Notdienstes, der außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung Notfälle entgegennimmt und bearbeitet, sind nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umlegbar. Denn es handelt sich dabei um nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 sollten die Mieter einer Wohnung eine Notdienstpauschale in Höhe von 99,13 Euro zahlen. Durch den Notdienst konnten Schadensfälle, Havarien oder ähnliche Notfälle auch außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung gemeldet und bearbeitet werden. Da sich die Mieter weigerten, die Kosten zu... Lesen Sie mehr




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