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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.04.2009
- BVerwG 1 C 6.08 -
Kein erneutes Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei
Aufenthalt in türkischer Haftanstalt kein berechtigter Grund für längere Abwesenheit aus dem Bundesgebiet
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Falle eines Aktivisten des „Kalifatstaats“ entschieden, dass sein Aufenthaltsrecht erloschen ist und ihm keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf.
Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, kam 1981 im Alter von 14 Jahren zu seinen Eltern nach Deutschland und erhielt 1992 eine unbefristete
Verhaftung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zu bewaffneter terroristischer Organisation
Der Kläger wurde im Oktober 1998 in der Türkei festgenommen und im April 2000 vom türkischen Staatssicherheitsgericht Istanbul zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass er einer - in Deutschland unter der Bezeichnung „Kalifatstaat“ bekannten und seit Dezember 2001 verbotenen - bewaffneten terroristischen Organisation angehöre. Er sei dem Aufruf zu einem Selbstmordanschlag in der Türkei gefolgt und habe sich an dem Plan beteiligt, die Fatih-Moschee in Istanbul zu besetzen und ein Flugzeug mit Sprengstoff während der Feiern des türkischen Nationalfeiertags auf das Atatürk- Mausoleum in Istanbul abstürzen zu lassen.
Erlöschen des Aufenthaltsrechts aufgrund längerer Abwesenheit ohne berechtigten Grund
Nach vorzeitiger Haftentlassung kehrte der Kläger im Dezember 2004 nach Deutschland zurück. Die Ausländerbehörde lehnte seinen Antrag auf Erteilung einer
Ausreise erfolgte mit der Absicht im Ausland eine Straftat zu begehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Revision des Klägers zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt: Das Verschlechterungsverbot des Art. 13 ARB 1/80 steht dem Erlöschen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/09 des BVerwG vom 30.04.2009
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Dokument-Nr. 7805
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