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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.06.2008
- 4 BN 12.08 -
Bundesverwaltungsgericht: Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen Stromtrasse durch den Thüringer Wald unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerde der Gemeinde Großbreitenbach gegen einen Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 25. Februar zurückgewiesen.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte am 25. Februar 2008 einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen eine sog. landesplanerische Beurteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts als unzulässig abgelehnt.
Die von der Gemeinde angegriffene landesplanerische Beurteilung, die das von der Vattenfall Europe Transmission GmbH geplante Vorhaben der Errichtung einer 380 KV-Leitung durch den Thüringer
Somit bleibt es dabei, dass die landesplanerische Beurteilung erst im Rahmen des Verfahrens gerichtlich überprüfbar ist, in dem es um die Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses geht, der die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 16.06.2008
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Dokument-Nr. 6214
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