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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.09.1996
- 4 B 152.96 -
BVerwG: Liturgisches Glockengeläut stellt keine erhebliche Lärmbelästigung dar
Einwirkung ist zumutbar und sozialadäquat
Hält sich das liturgische Glockengeläut im herkömmlichen Rahmen stellt es grundsätzlich keine erhebliche Belästigung dar. Vielmehr liegt eine zumutbare und sozialadäquate Einwirkung vor. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangten die Eigentümer eines Grundstücks von der zuständigen Baubehörde ein Einschreiten gegen das Angelusläuten der nur 10 m entfernten Kirche. Das Glockengeläut ertönte dreimal täglich und zwar um 7, 12 und 18 Uhr. Da die Baubehörde ein Einschreiten nicht für notwendig erachtete, erhoben die
Glockenläuten war hinzunehmen und sozialadäquat
Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Argumentation der Vorinstanzen und entschied, dass das liturgische Glockengeläut im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einwirkung darstellt. Zu gleich führte das Bundesverwaltungsgericht aus, dass das liturgische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgerichts, ra-online (vt/tb)
- Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.01.1994
[Aktenzeichen: 4 A 1049/92] - Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.05.1996
[Aktenzeichen: 6 L 1093/94]
- Liturgisches Glockengeläut am frühen Morgen für Anwohner zumutbar
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2012
[Aktenzeichen: 1 S 241/11]) - Erfolglose Klage gegen Glockenläuten: Als Akt freier Religionsausübung ist sakrales Läuten vom Schutz durch das Grundgesetz erfasst
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.08.2007
[Aktenzeichen: 7 K 2561/06])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1996, Seite: 819 BauR 1996, 819 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1997, Seite: 1938 NJW 1997, 1938 | Zeitschrift: Natur + Recht (NuR)
Jahrgang: 1997, Seite: 142 NuR 1997, 142 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1997, Seite: 390 NVwZ 1997, 390 | Zeitschrift: Umwelt- und Planungsrecht (UPR)
Jahrgang: 1997, Seite: 39 UPR 1997, 39 | Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (ZfBR)
Jahrgang: 1997, Seite: 166 ZfBR 1997, 166
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Dokument-Nr. 16653
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