Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.04.2017
- XII ZB 254/16 -
BGH: Nach Rechtskraft der Scheidung besteht für den geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss
Verfahrenskostenvorschuss nicht vom nachehelichen Unterhalt erfasst
Nach Rechtskraft der Scheidung kann der geschiedene Ehegatte gegen den anderen keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gemäß § 1360 a Abs. 4 BGB geltend machen. Denn dieser ist vom nachehelichen Unterhalt nicht erfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach rechtskräftiger
Amtsgericht gab Antrag teilweise statt, Oberlandesgericht wies ihn zurück
Während das Amtsgericht München dem Antrag auf
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde der geschiedenen Ehefrau zurück. Ein geschiedener Ehegatte könne von seinem früheren Ehegatten kein
Möglicher Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss bei Antragstellung oder Verzug vor Abtrennung einer Folgesache
Ein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht München, Beschluss vom 19.10.2012
[Aktenzeichen: 568 F 7777/12] - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 27.04.2016
[Aktenzeichen: 12 UF 98/13]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2017, Seite: 720 MDR 2017, 720 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 1960 NJW 2017, 1960
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25678
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25678
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.