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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2023
- XI ZR 290/22 -
Unwirksamkeit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgevertrag
Klausel für Vertragspartner weder klar noch verständlich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung "S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)" einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam ist.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Sparkasse verwendet in ihren Sonderbedingungen für die genannten Altersvorsorgeverträge u.a. die folgende Bestimmung: "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder
Klausel benachteiligt Verbraucher unangemessen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei der angefochtenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33495
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