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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2018
- VIII ZR 186/17 -
BGH: Nutzung einer Mietwohnung als Ferien- bzw. Zweitwohnung rechtfertigt Eigenbedarfskündigung
Schaffung des Lebensmittelpunkts und Mindestnutzdauer nicht erforderlich
Möchte der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese für sich oder seine Kinder als Ferien- bzw. Zweitwohnung nutzen, kann er eine Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aussprechen. Es ist nicht erforderlich, dass in der benötigten Wohnung der Lebensmittelpunkt geschaffen wird oder dass die Wohnung eine konkrete Mindestdauer genutzt werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wiesbadener Wohnungsmieter im August 2014 gekündigt. Grund dessen war, dass der Eigentümer der Wohnung diese als Ferien- bzw.
Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht gab ihr statt
Während das Amtsgericht Wiesbaden die Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung abwies, gab ihr das Landgericht Wiesbaden statt. Auch die Nutzung der Wohnung lediglich für wenige Wochen im Jahr rechtfertige seiner Ansicht nach eine
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision des Mieters zurück. Eine
Schaffung des Lebensmittelpunkts und Mindestnutzdauer nicht erforderlich
Der Eigenbedarf setze nicht voraus, so der Bundesgerichtshof, dass der Vermieter oder eine der sonstigen privilegierten Personen in der Wohnung den Lebensmittelpunkt begründen wolle. Zudem sei keine konkrete Mindestnutzungsdauer erforderlich. Entscheidend sei allein, ob der Eigennutzungswunsch ernsthaft verfolgt werde, von vernünftigen, nachvollziehbaren Gründen getragen werde und nicht rechtsmissbräuchlich sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 19.05.2016
[Aktenzeichen: 91 C 4027/15] - Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 12.05.2017
[Aktenzeichen: 3 S 73/16]
- Eigenbedarfskündigung kann auch gegenüber sozial schlechter gestellten Mietern gerechtfertigt sein
(Amtsgericht München, Urteil vom 26.07.2018
[Aktenzeichen: 433 C 19586/17]) - Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei Nutzung der Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung"
(Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2020
[Aktenzeichen: 67 S 249/19]) - "Notwendigkeit" Voraussetzung für Kündigung: Nutzung einer Eigentumswohnung als Zweitwohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2021
[Aktenzeichen: 67 S 237/21])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2019, Seite: 50 GE 2019, 50 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 983 NZM 2018, 983 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 776 WuM 2018, 776
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Dokument-Nr. 26960
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