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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2017
- VII ZR 194/13 -
BGH: Auftraggeber nicht zur Zahlung einer Entschädigung bei Baustopp aufgrund außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse verpflichtet
Verhinderung von Frost, Eis und Schnee tatsächlich bzw. wirtschaftlich unmöglich
Kommt es aufgrund von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen zu einem Baustopp, so ist der Auftraggeber nicht gemäß § 642 BGB zu einer Entschädigungszahlung an die Baufirma verpflichtet. Denn die Einwirkung von Frost, Eis und Schnee auf die Baustelle kann der Auftraggeber tatsächlich bzw. mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar und Februar 2010 mussten die Arbeiten zur Errichtung einer Autobahnbrücke in Brandenburg aufgrund einer außergewöhnlich langen Periode mit
Landgericht und Oberlandesgericht weisen Klage ab
Sowohl das Landgericht Cottbus als auch das Oberlandesgericht Brandenburg wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts scheide ein Entschädigungsanspruch gemäß § 642 BGB aus. Zwar treffe dem Auftraggeber eine Obliegenheit, an der Herstellung des Werks mitzuwirken. Dies bedeute aber nicht, dass er dem Auftragnehmer für die
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Entschädigungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Keine Obliegenheit zur Abwehr von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen
Es sei aber nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine dem Auftraggeber obliegende Mitwirkungshandlung während der Dauer der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Cottbus, Urteil vom 08.12.2011
[Aktenzeichen: 6 O 68/11] - Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.06.2013
[Aktenzeichen: 11 U 36/12]
Jahrgang: 2017, Seite: 1361 BauR 2017, 1361 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 698 MDR 2017, 698 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 2025 NJW 2017, 2025 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2017, Seite: 596 NZBau 2017, 596 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1474 VersR 2017, 1474
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Dokument-Nr. 25693
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