Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2017
- V ZR 184/16 -
BGH: Untergemeinschaft einer Wohnungseigentumsanlage darf Beschluss zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an Gebäude der Untergemeinschaft allein treffen
Voraussetzung ist alleinige Kostentragungspflicht der Mitglieder der Untergemeinschaft
Den Mitgliedern einer Untergemeinschaft einer Wohnungseigentumsanlage kann gemäß der Gemeinschaftsordnung das Recht zu stehen, Beschlüsse über die Durchführung von Sanierungsarbeiten an dem Gebäude der Untergemeinschaft unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer zu treffen. Voraussetzung dafür ist aber, dass allein die Mitglieder der Untergemeinschaft im Innenverhältnis für die Kosten aufkommen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentumsanlage in Hamburg bestand aus mehreren Häusern. Für jedes einzelne Gebäude bestand eine
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Hamburg-St. Georg als auch das Landgericht Hamburg wiesen die Klage ab. Sie hielten die getroffenen
Bundesgerichtshof bejaht Wirksamkeit der Beschlüsse
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Wohnungseigentümers zurück. Die von den Mitgliedern der beiden
Recht zur Fassung von Beschlüssen betreffend des Gebäudes der Untergemeinschaft
Nach Auffassung des Bundesgerichtshof könne gemäß § 10 Abs. 2 Satz des Wohnungseigentumsgesetzes durch die Gemeinschaftsordnung für eine Mehrhausanlage den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 16.06.2015
[Aktenzeichen: 980a C 41/13 WEG] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.07.2016
[Aktenzeichen: 318 S 72/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 100 WuM 2018, 100
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25593
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25593
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.