Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2013
- V ZR 156/12 -
Kirchengesetzliche Regelungen von "Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR" über Eingliederung örtlicher Vereine in die Körperschaft unwirksam
Regelungen lässt sich nicht entnehmen, dass die Körperschaft Gesamtrechtsnachfolgerin des Vereins sein soll
Die von der Körperschaft des öffentlichen Rechts "Jehovas Zeugen in Deutschland" erlassene kirchengesetzliche Regelung über die Eingliederung der örtlichen Vereine in die Körperschaft ist unwirksam. Insbesondere fehlt es an der erforderlichen Klarheit der Regelungen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verletzte sich im Oktober 2003 eine Versicherungsnehmerin der Klägerin in dem damals im Eigentum des Beklagten stehenden
Religionsrechtlich selbständige Gliederungen verfügen über keine eigene Rechtspersönlichkeit
Der Beklagte ist eine örtliche Untergliederung des deutschen Zweigs der Glaubensgemeinschaft Jehovas Zeugen. Der deutsche Zweig der Glaubensgemeinschaft war ursprünglich als "Jehovas Zeugen in Deutschland e.V." organisiert, der Beklagte als "Jehovas Zeugen, Versammlung Ö. e.V.". Am 13. Juni 2006 wurden dem
OLG verweist Klage als unzulässig
Im Dezember 2010 hat die Klägerin gegen den
BGH: Verein existiert rechtlich noch
Die Revision der Klägerin hatte Erfolg. Der u.a. für kirchenrechtliche Verhältnisse zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der beklagte
Eigenständige rechtliche Existenz ist nicht beendet
Zwar kann eine
Das von der
Der Senat hat die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dieses hat nun über die Berechtigung der von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzansprüche zu entscheiden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.05.2011
[Aktenzeichen: 1 O 181/10] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.02.2012
[Aktenzeichen: 3 U 115/11]
- Land Berlin muss Zeugen Jehovas endgültig die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verleihen
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.02.2006
[Aktenzeichen: BVerwG 7 B 80.05]) - Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.2001
[Aktenzeichen: BVerwG 7 C 1.01]) - OVG Berlin: Zeugen Jehovas sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen
(Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2005
[Aktenzeichen: OVG 5 B 12.01])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15436
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15436
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.