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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.10.2021
- 1 StR 330/21 -
Urteil gegen den "Waldläufer von Oppenau" rechtskräftig
Bundesgerichtshof weist Revision des Angeklagten zurück
Der BGH hat die Verurteilung des "Waldläufers von Oppenau" wegen mehreren Waffendelikten sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe drei Jahren Haft bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte im Juli 2020 in einer im Wald in der Nähe der Gemeinde Oppenau gelegenen Gartenhütte auf. Dort hatte er auch mehrere
Festnahme durch Spezialeinsatzkommando der Polizei
Nachdem eine Suche nach ihm mit einem Großaufgebot der Polizei zunächst erfolglos geblieben war, konnte er schließlich am 17. Juli 2020 von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen werden. Bei der Festnahme, der er sich widersetzte, verletzte er einen Polizeibeamten mit einer Axt am Fuß.
BGH bestätigt Haftstrafe
Das Landgericht Offenburg hat den Angeklagten wegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Offenburg, Urteil vom 19.02.2021
[Aktenzeichen: 2 KLs 504 Js 11227/20]
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Dokument-Nr. 30961
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