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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2014
- VI R 56/12 -
Aufwendungen für einen Hausanschluss können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung anerkannt werden
Hausanschluss ist insgesamt - auch mit Verlauf im öffentlichen Straßenraum - zum Haushalt zu zählen
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen, können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung gelten gemacht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im entschiedenen Fall war der Haushalt des Steuerpflichtigen nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen worden.
BFH bejaht Anerkennung der Hausanschlussarbeiten als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen, als steuerbegünstigte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Steuerbegünstigte Handwerkerleistungen für das eigene Grundstück enden nicht an der Grundstücksgrenze
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.08.2012
[Aktenzeichen: 7 K 7310/10]) - Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2014
[Aktenzeichen: VI R 55/12]) - Erstmalige Gartengestaltung nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung abziehbar
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 4 K 2708/07])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 602 NZM 2014, 602
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Dokument-Nr. 19348
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