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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steuerermäßigung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.04.2023
- VI R 24/20 -

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

Absetzbarkeit gilt auch für fremd beauftragte haushaltnahe Dienstleistungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker­leistungen gemäß § 35 a des Einkommen­steue­rgesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.Der BFH entschied anders. Er gab den Steuerpflichtigen Recht. Nach der Entscheidung des BFH steht der Steuerermäßigung nicht entgegen, dass Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, z.B. dem Reinigungsunternehmen... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.02.2023
- VI R 7/21 -

Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

Voraussetzung für Anspruch auf Steuerermäßigung nicht erfüllt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.

Streitfall hatte die Klägerin ihre Wohnung mit einem Hausnotrufsystem ausgestattet. Der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag beinhaltete jedoch lediglich die Bereitstellung des Hausnotruf-Geräts und einen 24 Stunden-Bereitschaftsservice. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen für das Hausnotrufsystem nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzgericht... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2022
- V R 49/19 -

Allgemeiner Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungs­gesellschaft

Gemeinnützigkeit auch bei jahrelangen hohen Gewinnen möglich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem steuerrechtlichen Konkurrenten­streit­verfahren entschieden, dass entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungs­gesellschaft nur dann einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb begründen, wenn die ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks sind.

Die klagende GmbH ist ein auf die textile Vollversorgung von Krankenhäusern und Seniorenheimen mit Mietwäsche spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen. In ihrem örtlichen Einzugsbereich betrieb die wegen Förderung des Wohlfahrtswesens als gemeinnützig anerkannte Beigeladene (eine gemeinnützige GmbH) eine Großwäscherei, in der sie vorwiegend langzeitarbeitslose Menschen und Menschen... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2022
- 6 K 1946/21 E -

Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistung setzen stets räumlichen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen voraus

Das Finanzgericht Münster hat entscheiden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.

Die Klägerin machte in ihren Einkommensteuererklärungen von der Gemeinde erhobene Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG nicht, weil die Entsorgungsleistungen außerhalb des Haushalts erbracht worden seien. Ferner könne der Zweck des Gesetzes,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2022
- 2 K 2668/19 E -

Keine Steuerermäßigung für einen Veräußerungsgewinn aus privat gehaltener Beteiligung

Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung kann nach § 16 oder § 17 EStG zu besteuern sein

Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100 %-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. So entschied das FG Düsseldorf.

Der Kläger veräußerte im Jahr 2017 seinen 100 %-Anteil an einer GmbH und erklärte den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 16 EStG. Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte dagegen als solche aus § 17 EStG. Als Begründung führte es an, dass die Veräußerung einer Beteiligung nur dann nach § 16 EStG zu versteuern sei, wenn die gesamte Beteiligung an der Kapitalgesellschaft... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.12.2021
- VI R 23/19 -

Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstunden­vergütungen

Zeitraum von mehr als zwölf Monaten als Voraussetzung zur Tarifermäßigung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass nachgezahlte Überstunden­vergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungs­zeitraum­übergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Einkommensteuer progressiv. Werden Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, führt der Progressionseffekt zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Steuer(mehr)belastung. Um die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs bei dem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.11.2021
- VII R 29/19 -

Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen eines Statikers

Tätigkeit eines Statikers stellen keine Hand­werker­leistungen dar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.

Im Streitfall wurde ein Handwerksbetrieb mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt. Nach Einschätzung des Handwerksbetriebs war für die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten zunächst eine statische Berechnung erforderlich, die sodann auch von einem Statiker durchgeführt wurde. Neben der –insoweit unstreitigen– Steuerermäßigung gemäß § 35 a EStG für die Handwerkerleistung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2021
- 3 K 2174/19 Erb -

Teleologische Reduktion des sog. Einstiegstests nach § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei der Übertragung von Anteilen an Kapital­gesellschaften

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei der Übertragung von Kapital­gesellschafts­anteilen die Regelung des § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass sie nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i. S. des § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG regelt den sog. "Einstiegstest": Danach ist die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkung­steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen von vornherein ausgeschlossen, wenn der nach dieser Vorschrift modifizierte Wert des Verwaltungs­vermögens mindestens 90 v. H. des gemeinen Werts des grundsätzlich begünstigungs­fähigen Vermögens beträgt.

Der Vater der Klägerin des Streitfalls schenkte dieser im Jahr 2017 alle Anteile an einer GmbH, die ein Unternehmen für den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten betrieb und auch forschend tätig war. Das Geschäftsleitungsfinanzamt stellte den Wert der Anteile an der GmbH auf 555.975 EUR, die Summe der gemeinen Werte der Finanzmittel auf 2.517.649 EUR, die Summe der gemeinen... Lesen Sie mehr

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 27.07.2021
- 10 K 1597/20 -

Eine zusätzlich gezahlte Abfindung nach Wahrnehmung einer „Sprinterklausel“ ist ermäßigt zu besteuern

Auch zusätzlich gezahlte Abfindung erfüllt Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Entschädigung

Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern. Denn in diesem Fall kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeits­verhältnisses insgesamt betrachtet werden. Dies hat das Hessische Finanzgericht rechtskräftig entschieden

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die mit ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu einem Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung eine sog. „Sprinterklausel“ vereinbart hatte. Diese besagte, dass der Klägerin das Recht eingeräumt wurde, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag das Arbeitsverhältnis vor dem eigentlich vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Die Klägerin... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.09.2020
- 5 K 344/17 U -

Keine Steuerermäßigung für Aufsteller von Geldspielautomaten

Aufsteller von Geldspielautomaten sind keine Schausteller

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Schausteller gilt nicht für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden.

Der Rechtsvorgänger der Klägerin erzielte Umsätze aus Geldspielautomaten. Das Finanzamt setzte hierfür Umsatzsteuer fest. Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass die Besteuerung zu einer Ungleichbehandlung mit den Betreibern von Spielbanken führe. Hilfsweise machte sie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Schausteller (§ 12 Abs. 2 Nr. 7d UStG i.V.m. § 30 UStDV) geltend, denn... Lesen Sie mehr




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