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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.08.2012
- IV R 25/09 -
Kieler Woche: Regatta-Begleitfahrt unter Geschäftspartnern und Mitarbeitern nicht abziehbar
Unternehmen kann Vermietung eines historischen Segelschiffs inkl. Bewirtung nicht als Betriebsausgaben abziehen
Lädt ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein mittelständisches
Kosten für Schiffsreisen inkl. Bewirtung stellt eine unangemessene Repräsentation dar
Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation nicht. Das Einkommensteuergesetz schließe Kosten für Schiffsreisen und damit zusammenhängende Bewirtungen bewusst vom Abzug aus, weil es darin Kosten einer unangemessenen Repräsentation sehe, die nicht "auf die Allgemeinheit abgewälzt" werden sollten. Nur wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Geschäftspartner oder der Repräsentation des Unternehmens ausgeschlossen werden könne, sei ein Abzug der Kosten möglich. Auf Verwaltungsanweisungen zur Behandlung von Kosten für VIP-Logen könne sich das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 334 NJW 2013, 334
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Dokument-Nr. 14144
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