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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsausflug“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2018
- L 6 U 441/18 -

Wanderung von Ressortleitern eines Unternehmens steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Bloße Unterhaltung über betriebliche Umstände auf einer Wanderung begründen keinen Versicherungsschutz

Treffen sich verschiedene Ressortleitende eines Unternehmens zu einer Wanderung, bei der auch betriebliche Themen besprochen werden, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Baden-Württemberg hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war Ressortleiterin eines Unternehmens im Bereich der Telekommunikation, welches als Unternehmensstrategie das Thema "Gipfelstürmer" aufgriff. Nach ihrem Arbeitsvertrag war sie als "Leiterin II" beschäftigt. Ihr konnte auch eine andere, ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende, mindestens gleichwertige Tätigkeit übertragen werden. Im Übrigen enthielt der Vertrag keine Angaben zu ihren Aufgabenfeldern oder tätigkeitsbezogenen arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie nahm an einem zweitägigen auswärtigen Treffen mit anderen Ressortleitern teil, welches sie als "Best-Practice-Austausch" bezeichnete und... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin , Urteil vom 01.10.2018
- S 115 U 309/17 -

SG zur Haftung der Unfallversicherung bei Unfall nach Betriebsfeier auf dem Oktoberfest

Voraussetzungen für Zurechnung einer versicherten Tätigkeit müssen erfüllt sein

Der Besuch des Münchner Oktoberfestes im Kollegenkreis stellt nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dies hat das Sozialgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall war der aus Berlin stammende Kläger von seiner Firma als Monteur bei einer Brauerei in München eingesetzt. Wie jedes Jahr veranstaltete diese Brauerei auch im September 2016 in ihrem Festzelt auf dem Oktoberfest einen Brauereinachmittag. Eingeladen waren sowohl die Mitarbeiter der Brauerei als auch die bei ihr tätigen Beschäftigten anderer Unternehmen. Der Kläger... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2017
- 8 Ca 5233/16 -

Freigestellter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Teilnahme an Betriebs­veranstaltungen

Ohne sachlichen Grund darf Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht von Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Karnevalsfeier ausschließen

Führt ein Arbeitgeber eine betriebsöffentliche Veranstaltung durch, wie etwa ein Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier oder eine Karnevalsfeier, so darf er Arbeitnehmer nicht ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes von den Veranstaltungen ausschließen. Ein sachlicher Grund ist vor allem nicht darin zu sehen, dass ein Arbeitnehmer freigestellt ist. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Differenzen mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden eines Vereins, der mehrere Seniorenzentren betrieb, wurde mit einem Fachbereichsleiter im Dezember 2015 eine Freistellungsvereinbarung getroffen. Der Arbeitnehmer wurde danach von Januar 2016 bis zu seinem voraussichtlichen Renteneintritt im Februar 2018 von seiner Arbeit freigestellt.... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.08.2017
- L 9 U 205/16 -

Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht als Betriebssport gesetzlich unfallversichert

Berufs­genossen­schaft lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu Recht ab

Verunglückt ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so steht der Arbeitsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn der Unfall sich während des Betriebssports oder einer betrieblichen Gemeinschafts­veranstaltung ereignet. Nehmen jedoch nur einige Mitarbeiter an einer durch Dritte organisierten Großveranstaltung teil, so besteht kein gesetzlicher Unfall­versicherungs­schutz. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau aus dem Vogelsbergkreis ist als Lohnbuchhalterin bei einer Steuerfachanwaltskanzlei mit insgesamt zehn Beschäftigten tätig. Mit den anderen beiden Mitarbeiterinnen der Buchhaltungsabteilung nahm sie an einer von einem Sportverein ausgerichteten Bierwanderung teil. Sie liefen dabei einen Parcours von 7 km mit mehreren Stationen... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2016
- B 2 U 19/14 R -

BSG zum Unfallversicherungsschutz während der Weihnachtsfeier

Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn ein Mitarbeiter während einer gemeinsamen Wanderung ausrutscht und sich dabei verletzt, dann handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und das vorinstanzliche Urteil aufgehoben.

Im vorliegenden Fall ist die Klägerin als Sozialversicherungsfachangestellte bei der DRV in der Dienststelle Kassel beschäftigt, die insgesamt 230 Mitarbeiter hat. Bei einer Dienstbesprechung, an der der Dienststellenleiter teilnahm, wurde beschlossen, dass auch im Jahre 2010 - wie in den Jahren zuvor - sachgebietsinterne Weihnachtsfeiern stattfinden durften. Diese Weihnachtsfeiern... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.08.2012
- IV R 25/09 -

Kieler Woche: Regatta-Begleitfahrt unter Geschäftspartnern und Mitarbeitern nicht abziehbar

Unternehmen kann Vermietung eines historischen Segelschiffs inkl. Bewirtung nicht als Betriebsausgaben abziehen

Lädt ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein mittelständisches Unternehmen geklagt, das anlässlich der Kieler Woche mit Geschäftspartnern und eigenen Mitarbeitern aus dem Vertriebs- und Servicebereich eine so genannte Regatta-Begleitfahrt unternommen hatte. Dazu war ein historisches Segelschiff gechartert worden, auf dem die Mitreisenden auch bewirtet wurden. Das Unternehmen war der Meinung,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.12.2010
- V R 17/10 -

BFH: Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug

Bei Überschreiten der Freigrenze von 110 Euro besteht für Unternehmer kein Anspruch mehr auf Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer ist dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er Eingangsleistungen für Zwecke seines Unternehmens und damit für seine wirtschaftliche Tätigkeit bezieht. Beabsichtigt er bereits bei Empfang der Leistung, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 9a UStG zu verwenden - zum Beispiel für einen Betriebsausflug - kann er den Vorsteuerabzug auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er hiermit mittelbar Ziele verfolgt, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Der zugrunde liegende Fall betrifft die Frage des Vorsteuerabzugs bei Betriebsausflügen durch Unternehmer, die – wie der Steuerberater des Streitfalls – nach ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Bei Betriebsausflügen besteht eine Freigrenze von 110 Euro je Arbeitnehmer, bei deren Einhaltung eine private Mitveranlassung typisierend verneint wird. Der... Lesen Sie mehr