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Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.07.2023
- II R 35/21 -
Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammen-rechnung mehrerer Erwerbe
Fehlerhafte Wertfeststellungen können bei den nachfolgenden Schenkungsteuerfestsetzungen nicht mehr geltend gemacht werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sog. Nacherwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), d.h. bei einer Schenkung, die innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt.
Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2012 von seinem Vater einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück geschenkt bekommen. Das Finanzamt (FA) hatte den Grundbesitzwert festgestellt und der Besteuerung zu Grunde gelegt. Seinerzeit musste der Kläger keine
Falschen Grundstückswert später nicht mehr anfechtbar
Der BFH bestätigte – wie schon zuvor das Finanzgericht – die Auffassung des Finanzamts. Grundstückswerte seien – im Gegensatz zu Werten sonstiger Schenkungsgegenstände wie beispielsweise Geld –, für Zwecke der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2023
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33362
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