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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 22.01.2014
- 409 C 169/12 -
Aufstellen einer Parabolantenne auf Balkon ohne Substanzverletzung erlaubt
Parabolantenne vergleichbar mit Sonnenschirm
Wird eine Parabolantenne auf einem Balkon aufgestellt, ohne dass es zu einer Substanzverletzung kommt, so ist dies zulässig. Insofern besteht eine Vergleichbarkeit mit einem Sonnenschirm. Das Aufstellen eines solchen ist unstreitig auf einem Balkon erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien um das
Kein Anspruch auf Beseitigung der Parabolantenne
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschied gegen die Vermieterin. Diese habe keinen Anspruch auf
Mieter darf Balkon zur Lebensführung nutzen
Der Mieter einer Wohnung, die zudem über einen
Vergleichbarkeit von Parabolantenne mit Sonnenschirm
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2014
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 70, Entscheidungsbesprechung von Hans Reinhold Horst MietRB 2014, 70 (Hans Reinhold Horst) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 196 NZM 2014, 196 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 813 ZMR 2014, 813
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Dokument-Nr. 17841
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