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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.10.1985
- 2 C 332/85 -
Mieter kann Haustürschlüssel für Zeitungszusteller verlangen
Zeitungslesen in den frühen Morgenstunden gehört zum vertraggemäßen Gebrauch einer Wohnung
Ein Mieter kann einen zusätzlichen Haustürschlüssel vom Vermieter für den Zeitungsboten (hier: "Der Tagesspiegel") verlangen. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter die Haustürschließanlage auswechseln lassen, wodurch sich die Schlüssel änderten. Der
Mieterin verlangt Haustürschlüssel für Zeitungsboten
Der Vermieter weigerte sich, der Mieterin einen Schlüssel für den Zeitungsboten auszuhändigen. Er habe kein Vertrauen zu den Zustellern, die zu nächtlicher Zeit in sein Haus eindringen müssten. Die Mieterin verklagte daraufhin den Vermieter auf einen weiteren
Gericht: Mieterin kann weiteren Haustürschlüssel verlangen
Das Amtsgericht Wedding gab der Mieterin Recht. Der Vermieter sei gemäß § 536 BGB verpflichtet, entweder dem Zusteller der
Gericht sieht kein erhöhtes Sicherheitsrisiko
Das Gericht ließ den Einwand des Vermieters, er habe kein Vertrauen in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Wedding (vt/pt)
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Jahrgang: 1986, Seite: 314 NJW-RR 1986, 314
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Dokument-Nr. 11191
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