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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 18.12.2013
- 47 C 299/13 -
Ohne ausdrückliche Verpflichtung besteht kein Nichtraucherschutz auf Kreuzfahrtschiff
Rauchen auf dem Freideck rechtfertigt daher keine Reisepreisminderung
Das Rauchen auf dem Freideck eines Kreuzfahrtschiffes rechtfertigt nur dann eine Reisepreisminderung, wenn der Reiseveranstalter ausdrücklich Nichtraucherzonen auf dem Freideck zugesichert hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Reisender darüber, dass in sämtlichen Bereichen auf dem
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Reisenden. Ihm habe aufgrund des Rauchens in allen Bereichen des Freidecks kein Anspruch auf
Keine ausdrückliche Verpflichtung zur Einrichtung von Nichtraucherzonen
Zwar habe aus der Formulierung des Reisekatalogs der Schluss gezogen werden können, so das Amtsgericht, dass es auf dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2014
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2014, 186/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 186 RRa 2014, 186
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Dokument-Nr. 18864
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