Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Münster, Urteil vom 21.12.2005
- 59 C 2601/05 -
Nasser Balkon: Auf Balkon spritzendes Regenwasser berechtigt nicht zur Mietminderung
Von einem höher liegenden Balkon und aus der Dachrinne spritzt Regenwasser auf den Balkon
Spritzt aus der Dachrinne und einem höher gelegenen Balkon Wasser auf den Balkon eines Mieters, so kann der Mieter nicht die Miete kürzen. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin in den Monaten Juli, August und September 2004 die Miete monatlich um 10,- Euro. Sie war der Auffassung, dass ihre Mietsache mit einem Mangel behaftet sei. Vor Gericht trug sie vor,
Gericht: Tauglichkeit der Wohnung nur unerheblich gemindert
Das Amtsgericht Münster sah in diesem Sachverhalt keinen Umstand, der eine
Gericht: Lediglich die Pflanzen werden wegen des "Mangels" erhöht bewässert
Die einzige Beeinträchtigung, die die Mieterin hierdurch möglicherweise erfahren habe, sei eine erhöhte Bewässerung der von ihr auf dem
Mietminderung nicht gerechtfertigt
Die Beeinträchtigung des Wohnwertes durch herabspritzendes
Das Gericht verurteilte die Frau daher zur Nachzahlung von 30,- Euro (nebst Zinsen).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (vt/pt)
Jahrgang: 2006, Seite: 192 WuM 2006, 192
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13252
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13252
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.