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Amtsgericht München, Urteil vom 14.06.2016
- 911 OWi 437 Js 150260/16 -
Beharrliche Pflichtverletzung: Widerholte Geschwindigkeitsüberschreitungen können zum Fahrverbot führen
Fahrverbot als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht München hat einen 53-jährigen Geschäftsführer wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Außerdem erhielt der Mann ein Fahrverbot von einem Monat.
Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr ein Mann im Dezember 2015 spät abends mit seinem Pkw BMW im Petueltunnel in München auf der linken Spur. Er überschritt dabei die zulässige Geschwindigkeit um 22 km/h.
Amtsgericht verhängt Geldbuße und Fahrverbot
Vor dem Amtsgericht München machte der Mann keine Angaben. Er wurde jedoch durch ein bei der Messung gefertigtes Lichtbild und die Polizeibeamtin, die die Messung durchgeführt hat, überführt. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer
Fahrer fiel bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf
Der Betroffene wurde in den letzten vier Jahren in insgesamt acht Fällen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 21 und 46 Stundenkilometern verurteilt. Außerdem wurde er wegen Fahrens trotz Fahrverbots zu einer Geldstrafe verurteilt, bereits fünfmal wurde gegen ihn ein Monat
Fahrer fehlt es an erforderlicher rechtstreuer Gesinnung zur Teilnahme am Straßenverkehr
Das Gericht folgert daraus, dass es dem Betroffenen an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und an der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehle. Allein durch die Erhöhung des Bußgeldes könne der mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sogenannten Mischfällen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.10.2015
[Aktenzeichen: 3 RBs 254/15]) - Fahrverbot nach beharrlicher Pflichtverletzung durch verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Pkw
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.10.2013
[Aktenzeichen: 3 RBs 256/13]) - Erhöhung der Regelgeldbuße wegen Missachtung mehrerer hintereinander aufgestellter Tempo-Schilder
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021
[Aktenzeichen: 4 OWi 6 SsRs 26/21])
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Dokument-Nr. 24012
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