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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021
- 4 OWi 6 SsRs 26/21 -
Erhöhung der Regelgeldbuße wegen Missachtung mehrerer hintereinander aufgestellter Tempo-Schilder
Vorliegen einer erhöhten Sorgfaltspflichtverletzung
Missachtet ein Fahrzeugführer mehrere hintereinander aufgestellte Tempo-Schilder, so handelt er mit erhöhter Fahrlässigkeit, was die Erhöhung der Regelgeldbuße rechtfertigt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2019 missachtete ein Pkw-Fahrer auf einer Autobahn drei hintereinander aufgestellte Tempo-Schilder. Die Verkehrszeichen beschränkten aufgrund eines Unfallschwerpunktes die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h. Der Pkw-Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h. Aufgrund dessen wurde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 70 EUR festgesetzt. Dagegen richtete sich der Einspruch des Pkw-Fahrers.
Amtsgericht erhöhte Regelgeldbuße
Das Amtsgericht Linz erhöhte die
Oberlandesgericht bejaht Erhöhung des Regelgeldbuße wegen erhöhter Fahrlässigkeit
Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Betroffene habe mit erhöhter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Linz am Rhein, Urteil vom 22.05.2020
[Aktenzeichen: 2085 Js 71292/19]
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Dokument-Nr. 30094
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