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Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.12.2014
647 Ds 240/14 -

Femen-Aktivistin wegen Störung des Weihnachts­gottes­dienstes verurteilt

AG Köln setzt Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen Störung der Religionsausübung fest

Das Amtsgericht Köln hat eine Femen-Aktivistin wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Das Amtsgericht Köln sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 20-jährige Angeklagte Josephine W. am 25. Dezember 2013 den vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst absichtlich und in grober Weise gestört hat.

Femen-Aktivistin stört nachweislich den Gottesdienstablauf

Die Angeklagte sprang nach Beginn des Gottesdienstes aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar, um von dort lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum zu rufen. Auf ihren nackten Brüsten trug sie den Schriftzug "I am God". Sie wurde sodann von Domschweizern vom Altartisch gezogen und aus dem Innenraum der Kirche entfernt, so dass vorübergehend die Fortsetzung des Gottesdienstes gehindert war.

Absichtliche und grobe Störung eines Gottesdienstes kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden

Das Amtsgericht verwies darauf, dass nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist. Das Gericht wandte in seiner Entscheidung das Erwachsenenstrafrecht an und verurteilte Josephine W. wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2014
Quelle: Amtsgericht Köln/ra-online

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Kommentare (5)

 
 
prochoice schrieb am 12.12.2014

Das ist der angeblich säkulare Staat - der nach wie vor uns allen ($216 und Schmerzmittelverweigerung a.k.a. Kampf den Drogen)und insbesondere den Frauen unter uns (ZUSÄTZLICH §218)die Religion aufzwingt.

Kirchen dürfen und MÖRDERINNEN schimpfen, mit dem Glockengeläut "für das ungeborene Leben" jederzeit Propaganda aufzwingen, und IMMER NOCH werden wir bestraft für eine andere Meinung.

Bin obigem mehrmals nur knapp entkommen dank eines ungewöhnlichen Richters.

Die Beschimpfung bei mir hiess nicht nackt, sondern "fett"

Philipp T. schrieb am 08.12.2014

Ja klar, kann ja gar nicht anders ausgehen. Ist ja auch eine Frau, die hier mal Mut bewiesen hat. Die muss gedeckelt werden.

Und dass pädophile Priester mit Mißbrauch von Kindern mit geringeren Strafen davon kommen, passt ins Bild dieser verlogenen Machthalter in Politik und Kirche.

Remhagen schrieb am 04.12.2014

91 Tagessätze wären mir lieber gewesen...

Armin antwortete am 05.12.2014

Und warum? Vielleicht weil sie dann vorbestraft wäre? Auch wenn ich der Frau inhaltlich nicht zustimmen mag (I am God ...) so ist der Protest gegen eine scheinheilige Kirche mehr als richtig. Insofern alle Kirchen und sonstige scheinheiligen abschaffen und deren Vermögen für gemeinnützige Zwecke (d.h. nicht Staat, sondern Arme, Behinderte, Tiere etc.) verwenden. Scheinheilige Personen (Pfarrer etc) müssten dann mal (ehrlich) arbeiten, gilt übrigens sinngemäß auch für Amtsträger.

Insofern wäre ein anerkennender Freispruch aufgrund des vorbildlichen Einsatzes für das Gemeinwohl am besten und mir lieber gewesen!!!

Freiburgerin antwortete am 10.12.2014

Wie wollen Sie denn heilige von scheinheiligen Personen unterscheiden? Gibt es da einen Test? Nein, die Frau hat keinen vorbildlichen Einsatz geleistet, sie hat, wie das Gericht richtig geurteilt hat, den Gottesdienst grob gestört. Und der Spruch "I am God" lässt irgendwie an Größenwahn denken..

Ich finde diese Femen-Proteste nicht so toll, diese Nacktheit, die sie zur Schau stellen, schmälert m.M. nach ihre Absicht. Wieso nackt? Weil es mehr Aufsehen erregt, ganz klar. Sex sells... auch im Protest. Nich mein Ding.

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