wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 11.07.2013
403 C 308/13 -

Kinderlärm ist nicht immer ein Reisemangel

Etwaiger Schadens­ersatz­anspruch wurde mit vorprozessualer Zahlung des Reiseunternehmens in Höhe von 576 Euro abgegolten

Ein Reisender, der ein Hotel bucht, bei dem laut Katalog der Wunsch nach Ruhe im Vordergrund steht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises in Höhe von 80 %, wenn in dem Hotel laut Angabe des Reisenden letztlich nahezu ausnahmslos italienische Großfamilien untergebracht waren und ständiges Kindergeschrei die Erholung gestört hat. Dies entschied das Amtsgericht Hannover und verwies darauf, dass mit der vorprozessualen Zahlung des Reiseunternehmens in Höhe von 576 Euro ein etwaiger weiterer Anspruch auf Reise­preis­erstattung erloschen sei.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte die Zahlung von 1.888,80 Euro von einem hannoverschen Reiseveranstalter, da sein Urlaub mangelbehaftet gewesen sei. Der Kläger hatte bei der Beklagten in der Zeit vom 2. bis 16. August 2012 für sich und seine Begleitung eine Pauschalreise nach Rhodos für 2.906, Euro gebucht. Es wurde ein Konzepthotel der Kategorie "Sensimar" ausgewählt, das sich "an deutschsprachige Paare mittleren Alters wendet, die entweder keine Kinder haben oder deren Kinder bereits aus dem Haus sind". Laut Katalog steht "der Wunsch nach Ruhe im Vordergrund, das Unterhaltungsprogramm ist dezent".

Kläger verlangt Erstattung des Reisepreise in Höhe von 80 % wegen ständigen Kindergeschreis

Der Kläger behauptete, in dem Hotel seien nahezu ausnahmslos italienische Großfamilien untergebracht gewesen, wodurch ständiges Kindergeschrei und laute Unterhaltungen die Erholung gestört hätten. Der Kläger begehrte die Rückerstattung von 80 % des Reisepreises.

Anspruch auf weitergehenden Schadensersatzanspruch besteht nicht

Das Amtsgericht Hannover hatte die Klage abgewiesen, da ein etwaiger Anspruch auf eine Reisepreiserstattung unabhängig von der Frage, ab welcher Intensität Geräuschemissionen von Kindern und Familien mit kleinen Kindern in einer auf Ruhe und dezentes Unterhaltungsprogramm ausgelegten Reiseanlage überhaupt einen Mangel begründen können, durch Erfüllung bereits erloschen sei. Die Beklagte hatte vorprozessual 576 Euro gezahlt. Selbst bei Unterstellung eines Mangels bestünde auf jeden Fall kein weitergehender Schadensersatzanspruch.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17361 Dokument-Nr. 17361

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17361

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?