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Amtsgericht Hanau, Urteil vom 22.05.2023
- 34 C 80/22 -
Fristlose Kündigung des Mieters bei Bedrohung des Vermieters und Ruf nach einem Messer
Schwerwiegende Verletzung mietvertraglicher Pflichten
Wird ein Vermieter von einem seiner Mieter mit dem Tod bedroht und ruft der Mieter nach einem Messer, so liegt darin eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im August 2022 eskalierte ein seit langen anhaltender Streit zwischen den Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hessen. Es kam vor der Wohnung der Vermieterin zunächst zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung mit der Mieterin einer Wohnung im Haus. In diesem Zusammenhang äußerte die Mieterin: "I will kill you". Zudem forderte die Mieterin ihre Tochter auf ihr ein Messer zu bringen. Die Vermieterin nahm den Vorfall zum Anlass die Mieterin fristlos zu kündigen. Da die Mieterin sich weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Hanau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2023
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (vt/rb)
- Drohung mit Zerfleischung durch Pitbull rechtfertigt fristlose Kündigung des Wohnungsmieters
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 26.08.2021
[Aktenzeichen: 203 C 45/21]) - Häufige und intensive Beleidigungen und Bedrohungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
(Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 21.10.2016
[Aktenzeichen: 10 C 103/15])
Jahrgang: 2023, Seite: 801 GE 2023, 801
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Dokument-Nr. 33049
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