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Amtsgericht Hanau, Urteil vom 05.05.2023
- 32 C 172/22 (12) -
Keine getrennte Kündigung einer zusammen mit der Wohnung angemieteten Garage
Zusammengehörige Mietverträge können nicht durch AGB einseitig getrennt und nicht separat gekündigt werden
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung, der mit dem Mieter zugleich einen separaten Vertrag über die Anmietung einer Garage abschließt, den Garagenmietvertrag nicht alleine kündigen kann, weil dieser mit dem Mietvertrag über die Wohnung eine Einheit bildet
Die Klägerin hatte als Vermieterin mit den beklagten Mietern zeitgleich einerseits einen Vertrag über die Anmietung einer
Einheitliches Mietverhältnis über beide Objekte
Die Klage blieb ohne Erfolg. Nach Würdigung des Amtsgerichts wurde zwischen den Parteien ein einheitliches
Untrennbare Verbindung der Mietverträge
Maßgeblich, so das Amtsgericht weiter, sei zudem, dass der Bundesgerichtshof eine untrennbare Verbindung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2023
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (pm/ab)
Jahrgang: 2023, Seite: 1015 GE 2023, 1015
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Dokument-Nr. 32960
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