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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.08.1995
38 C 483/95 -

Zulässige Mietminderung von 15 % aufgrund Baugerüstes mit Planen

Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Verdunklung, fehlende Balkonnutzung, umherlaufenden Bauarbeitern und erhöhter Einbruchsgefahr

Eine Mietminderung von 15 % ist nicht zu beanstanden, wenn es aufgrund eines Baugerüstes mit Planen zu einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung aufgrund der Verdunkelung, der fehlenden Nutzung der Balkone, umherlaufender Bauarbeiter und der erhöhten Einbruchsgefahr kommt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Wohnungsmieterin eine Mietminderung von 15 %. Hintergrund dessen war, dass das Haus für drei Monate im Sommer 1994 eingerüstet und mit Planen verhängt war. Da sich die Vermieterin weigerte ein Minderungsrecht anzuerkennen, erhob die Mieterin Klage.

Recht zur Mietminderung aufgrund Baugerüstes mit Planen

Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe die Miete um 15 % mindern dürfen. Denn die Wohnnutzung sei aufgrund der Verdunkelung der Wohnung, der fehlenden Nutzung der Balkone, den auf den Gerüsten umherlaufenden Bauarbeitern sowie der erhöhten Einbruchsgefahr beeinträchtigt gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2017
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1996, 30/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1996, Seite: 30
WuM 1996, 30

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25176 Dokument-Nr. 25176

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