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Amtsgericht Gronau, Urteil vom 21.02.1991
- 3 C 288/90 -
Bäume gefällt: Mieter hat kein Recht auf unveränderte Aussicht
Mieter muss Rodung von Bäumen hinnehmen / Kein Mietminderungsrecht
Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern, wenn Bäume gefällt wurden. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein
Mieter sieht Wohnwert beeinträchtigt
Der
Gericht: Voraussetzungen für eine Mietminderung liegen nicht vor
Das Amtsgericht Gronau urteilte, dass dem
Fehlende Bäume mindern nicht den Gebrauch der Wohnung
Die Wohnungen und die Anlage würden einen sehr ordentlichen Eindruck machen und äußerst gepflegt erscheinen. Das Fällen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: ra-online, AG Gronau (zt/pt)
Jahrgang: 1991, Seite: 262 WuM 1991, 262
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Dokument-Nr. 13215
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