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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.02.2018
- 32 C 2278/17 (90) -
Online-Branchenbuch muss deutlich auf Kostenpflichtigkeit der Dienstleistung hinweisen
Mit "Korrekturabzug" betiteltes Schreiben lässt nicht Abschluss eines Neuvertrags erwarten
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Branchenbuchs kein Geld bekommt, wenn sie in ihrem Vertragsformular nicht hinreichend auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Dienstleistung hinweist.
Hintergrund des zugrunde liegenden Falls war der Streit um die Eintragung eines Unternehmens in ein
Entgeltklausel für Empfänger überraschend
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass eine solche
Hervorgehobene Fristsetzung lenkt von Wahrnehmung der Entgeltklausel ab
Gerade durch die drucktechnisch hervorgehobene Fristsetzung von 14 Tagen werde beim unbefangenen Leser die Chance zur sorgfältigen Lektüre und zur Wahrnehmung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2018
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Branchenbucheintrag: Kostenhinweis für Eintragung ohne optische Hervorhebung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend
(Landgericht München I, Beschluss vom 29.07.2009
[Aktenzeichen: 34 S 8084/08]) - Überraschende Zahlungspflicht: Gut versteckte Zahlungspflicht für Eintragung in ein Branchenbuch ist unwirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 04.10.2007
[Aktenzeichen: 264 C 13765/07])
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Dokument-Nr. 26383
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