wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(10)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 18.09.2013
910 Js 1195/13 48 Ds -

Anblasen mit Zigarettenrauch: Glaswurf zur Beendigung eines Rauchangriffs vom Notwehrrecht gedeckt

Anblasen mit Zigarettenrauch stellt Körperverletzung und Beleidigung dar

Wer jemanden aus nächster Nähe Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht sowohl eine Körperverletzung als auch eine Beleidigung. Dem Opfer steht in einem solchen Fall daher ein Notwehrrecht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2012 beobachtete eine Studentin in einer Diskothek, dass zwei Gäste trotz des Rauchverbots rauchten. Sie ging daher zu den Rauchern hin und forderte sie auf das Rauchen zu unterlassen. Die Raucher ignorierten jedoch die Studentin, so dass diese ihre Aufforderung wiederholte. Daraufhin kam einer der Raucher aggressiv auf sie zu und blies ihr aus einer Entfernung von unter einem Meter spürbar feuchten Zigarettenqualm ins Gesicht. Um eine weiteren Rauchangriff abzuwehren, warf sie ein in ihrer Hand befindliches Glas auf den Raucher. Das Glas traf diesen oberhalb der rechten Augenbraue, so dass er eine Prellung erlitt. Aufgrund dieses Vorfalls erhob die Staatsanwaltschaft gegen die Studentin Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.

Keine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung

Das Amtsgericht Erfurt verneinte eine Strafbarkeit der Studentin wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) aufgrund des Wurfes mit dem Glas. Zwar habe sie den Straftatbestand verwirklicht. Sie habe jedoch in Notwehr und damit nicht rechtswidrig gehandelt.

Glaswurf vom Notwehrrecht gedeckt

Notwehr ist die Verteidigung, so das Amtsgericht weiter, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden (§ 32 StGB). Ein rechtwidriger Angriff sei in dem provozierenden Anrauchen mit zuvor bereits inhalierten und damit mit Atemluft und Speichel vermengten Zigarettenrauch gegen das Gesicht der Studentin zu sehen gewesen. Es habe nicht nur eine hinzunehmende Bagatelle, sondern eine Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und der Gesundheit vorgelegen. Denn mit Spucke versehener Zigarettenrauch enthalte nicht nur krebserregende Stoffe, sondern auch potentielle Viren und Bakterien (LG Bonn, Urt. v. 09.12.2011 - 25 Ns 555 Js 131/09 - 148/11). Daher stelle das Anrauchen mit Zigarettenqualm aus nächster Nähe nicht nur eine Beleidigung, sondern auch eine Körperverletzung dar.

Glaswurf war geeignet und erforderlich zur Beendigung des Angriffs

Der Glaswurf sei zudem nach Auffassung des Amtsgericht geeignet und erforderlich gewesen den Rauchangriff erfolgreich und dauerhaft zu beenden. Der Studentin habe auch kein milderes und gleich effektiveres Mittel zur Abwehr zur Verfügung gestanden. Ein demütigendes Zurückweichen sei dem Angegriffenen jedenfalls nicht zuzumuten. In diesem Zusammenhang sei auch zu beachten gewesen, dass im Rahmen des Notwehrrechts keine Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern stattfindet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2014
Quelle: Amtsgericht Erfurt, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2014, Seite: 160
NStZ 2014, 160

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17008 Dokument-Nr. 17008

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17008

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  10 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Jens-Uwe Zimmer schrieb am 18.02.2016

Gutes, eindeutiges Urteil.

Jens-Uwe Zimmer schrieb am 18.02.2016

Gutes, eindeutiges Urteil:

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?