wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Butzbach, Urteil vom 17.04.2001
5 C 182/00 -

Umzug: Betrunkene Möbelpacker und Transportschaden

Umzugskunde muss sich Mitverschulden anrechnen lassen

Wer als Umzugskunde bemerkt, dass die gerufenen Umzugshelfer erkennbar betrunken sind, muss sich im Falle eines Schadens eine Mitschuld anrechnen lassen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht Butzbach hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Umzugskunde eine Spedition beauftragt. Als die Möbelpacker kamen und mit dem Umzug beginnen wollten, merkte der Kunde, dass einige Möbelpacker erkennbar betrunken waren. Er sagt jedoch nichts. Es kam zu einem Transportschaden.

Transport hätte abgelehnt werden müssen

Der Umzugskunde klagte auf Schadensersatz. Das Amtsgericht Butzbach kürzte seinen Anspruch aber um 50 %. Er müsse sich eine Mitschuld in Höhe von 50 % zurechnen lassen. Er hätte wegen des betrunkenen Personal nämlich die Dienstleistung zurückweisen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4985 Dokument-Nr. 4985

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4985

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung