wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bochum, Urteil vom 28.11.1978
5 C 668/78 -

30 % Mietminderung bei unbenutzbarem Wohnzimmer nach Wasserschaden

Wohnzimmer ist wichtiger Aufenthaltsort

Ein Mieter, der sein Wohnzimmer nicht nutzen kann, kann die Miete um 30 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bochum hervor.

Im zugrunde liegenden Fall musste ein Mieter mit einem Wasserschaden kämpfen, der in der über ihm liegenden Wohnung eingetreten war. Die Decke in seinem Wohnzimmer war ganz durchfeuchtet. Das führte sogar dazu, dass der Vermieter die Decke mittels Balken abstützen musste. Das Wohnzimmer wurde so für den Mieter unbenutzbar. Der Mieter kürzte wegen der Unbenutzbarkeit seines Wohnzimmers die Miete um 30 %. Hieraufhin wurde er vom Vermieter auf Nachzahlung der einbehaltenen Miete verklagt.

Gericht: Mietminderung von 30 % angemessen

Das Amtsgericht Bochum wies die Klage des Vermieters ab. Der Mieter sei berechtigt gewesen, die Miete zu mindern (§ 537 BGB). Der Gebrauch der Mietsache - also der Wohnung - sei durch den Wasserschaden und die Balken im Wohnzimmer erheblich eingeschränkt gewesen, führte das Gericht aus. Gerade das Wohnzimmer sei für eine Familie sehr wichtig, weil man sich dort meistens aufhalte. Durch die Nicht-Nutzbarkeit des Wohnzimmers sei der objektive Gebrauchswert der Wohnung erheblich gesunken, stellte das Gericht fest. In einem solchen Fall sei eine Minderung von 30 % angemessen.

Bis zum Ende der Renovierungsarbeiten im Wohnzimmer 20 % Mietminderung

30 % Mietminderung seien jedenfalls in dem Monat angemessen, in dem das Wohnzimmer durch die Balkan abgestützt war. Für die Monate danach - in denen die Renovierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen waren - hielt das Gericht 20 % Mietminderung für gerechtfertigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bochum (zt/WM 1979, 74/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1979, Seite: 74
WuM 1979, 74
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1979, Seite: 206
ZMR 1979, 206

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11123 Dokument-Nr. 11123

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11123

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?