Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 07.08.2015
- 216 C 13/15 -
Keine Haftung eines Verlags für gelegentliche Zustellung ungewollter kostenloser Wochenzeitung
Voraussetzung ist Ergreifung aller notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Zustellung
Die Herausgeberin einer kostenlosen Wochenzeitung haftet nicht für eine ungewollte Zustellung, wenn sie alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um eine Zustellung zu verhindern. Dies gilt auch dann, wenn es über einen Zeitraum von fast zwei Jahren gelegentlich zu Zustellungen kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Wohnung ihren
Kein Anspruch auf Unterlassung gegen Zeitungsverlegerin
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Kein Eingriff in Selbstbestimmungs- und Besitzrecht durch vereinzelte Zustellung
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrecht der Mieterin vorgelegen. Die Zeitungsverlegerin habe alle notwendigen und ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um eine Zustellung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2015
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (vt/rb)
- BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.1988
[Aktenzeichen: VI ZR 182/88]) - Einwurf von Werbung in den Briefkasten trotz Verbotshinweis unzulässig
(Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 19.05.2010
[Aktenzeichen: 29 C 315/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21963
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21963
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.