alle Urteile, veröffentlicht am 05.06.2015
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 02.06.2015
- M 22 E 15.2155 -
VG München: Hochwassergefahr kein Grund Anti-G7-Camp zu verbieten
Anti-G7-Camp darf errichtet werden
Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot eines Protestcamps gegen den G7-Gipfel auf einer Wiese bei Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. Die Richter folgten nicht der Argumentation des Landratsamts, die für das Protestcamp angemietete Wiese sei vom Hochwasser bedroht.
Das Verwaltungsgericht München hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Errichtung und den Betrieb eines „Anti-G7-Camps“ (Zeltlager) weitgehend stattgegeben und den Markt Garmisch-Partenkirchen verpflichtet, das Camp ab sofort bis zum 11. Juni 2015 mit bis zu ca. 1.000 Teilnehmern zu dulden. Dem Markt Garmisch-Partenkirchen bleibt es aber unbenommen, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Auflagen für den Betrieb zu verfügen.Nach Ansicht der Kammer ist davon auszugehen, dass die vorgebrachten Ablehnungsgründe – insbesondere Hochwasserschutz und Beeinträchtigung der Nachbarflächen – ein Totalverbot... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 08.12.2011
- 1 U 74/11 -
Unpassierbarkeit eines Radwegs rechtfertigt nicht Benutzung des auf linker Seite befindlichen Radwegs
Radfahrer muss auf Fahrbahn fahren
Ist ein benutzungspflichtiger Radweg aufgrund von Bauarbeiten unpassierbar, so muss dieser nicht benutzt werden. Stattdessen kann der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Unzulässig ist aber das Befahren des auf der linken Seite befindlichen Radwegs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall konnte eine Radfahrerin im Februar 2009 aufgrund von Bauarbeiten den benutzungspflichten Radweg nicht befahren. Sie entschied sich daher stattdessen den Radweg auf der linken Fahrbahnseite zu benutzen. Währenddessen beabsichtigte eine Autofahrerin in die vorfahrtsberechtigte Straße einzubiegen. Dabei übersah sie jedoch, die von rechts kommende Radfahrerin,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2015
- 2 Ss (OWi) 20/15 -
"Mitgeblitzte" Beifahrerin: Blitzerfoto kann zur Identifizierung des Fahrers verwertet werden
Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beifahrerin für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrzeugführer unbeachtlich
Wird eine Beifahrerin im Rahmen einer Verkehrsüberwachung mitgeblitzt, so kann dieses Foto herangezogen werden, um Schlüsse auf den Fahrzeugführer ziehen zu können. Ein Beweisverwertungsverbot für das Foto besteht angesichts der Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beifahrerin nicht. Denn der Betroffene des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird dadurch nicht in seinen Rechten verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer vorgeworfen den erforderlichen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Grundlage des Vorwurfs war ein bei einer Verkehrsüberwachung angefertigtes Foto. Das Amtsgericht Bersenbrück konnte jedoch anhand des Fotos nicht den Autofahrer als Fahrzeugführer identifizieren. Jedoch war die zufällig "mitgeblitzte"... Lesen Sie mehr
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 05.06.2015
- 46043/14 -
EGMR zur Sterbehilfe des Komapatienten Vincent Lambert in Frankreich: Passive Sterbehilfe ist rechtmäßig
Verfahren Lambert u.a. gegen Frankreich
Die künstliche Ernährung eines seit 2008 nach einem Unfall im Koma liegenden Franzosen darf abgebrochen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.
Im Fall geht es um den derzeit 38-jährigen Vincent Lambert (geb. 20.09.1976). Lambert erlitt bei einem Verkehrsunfall am 29.09.2008 schwere Kopfverletzungen und liegt seitdem im Wachkoma. Er wird künstlich ernährt. Der behandelnde Arzt hat vorgeschlagen, die künstliche Ernährung gemäß dem französischen Gesetz "loi Leonetti" einzustellen.Lamberts Familie ist hinsichtlich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2015
- VG 14 K 184.14 -
Arbeitszeitgesetz gilt auch für Beschäftigte in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Wohngruppe stellt keinen Schwerpunkt der privaten Lebensverhältnisse dar
Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin betreibt als anerkannte freie Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe Wohngruppen mit alternierender Betreuung. Für jede Gruppe sind drei Beschäftigte zuständig, die alternierend etwa sechs Kinder und Jugendliche durchgehend in der Wohngruppe betreuen. Während ein Beschäftigter in der Regel drei bis fünf Tage in Folge in der Wohngruppe wohnt, ist der zweite im Tagesdienst... Lesen Sie mehr