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alle Urteile, veröffentlicht am 22.06.2015
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.06.2015
- VGH B 41/14 und VGH B 50/14 -
Entgeltregelung für Gefangenenarbeit in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
Regelung der Gefangenenvergütung mit verfassungsrechtlichem Gebot der Resozialisierung vereinbar
Das Entgelt, das nach dem rheinland-pfälzischen Landesjustizvollzugsgesetz für die Arbeit von Gefangenen im Strafvollzug vorgesehen ist, verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Dem Verfahren lagen die Verfassungsbeschwerden zweier Strafgefangener zu Grunde, mit denen sich diese vor allem gegen den Wegfall von Freistellungstagen als Teil der Arbeitsvergütung wandten. Ursprünglich war der Strafvollzug in Rheinland-Pfalz durch das bundesrechtliche Strafvollzugsgesetz geregelt. Dieses sah eine Vergütung in Form von Geld und Freistellungstagen vor. Nachdem die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug durch eine Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2006 auf die Länder übertragen worden war, setzte der rheinland-pfälzische Gesetzgeber das Landesjustizvollzugsgesetz zum 1. Juni 2013 in Kraft. Dieses sieht eine Bezahlung in gleicher... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 16.12.2014
- 159 C 7891/14 -
Rabatt auf Gesamtpreis ist als Pauschalpreisvereinbarung anzusehen
Käufer muss Aufpreis für Material- und Montagekosten der neuen Einbauküche nicht zahlen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass in der Regel dann eine Pauschalpreisvereinbarung vorliegt, wenn auf den Gesamtpreis, der sich aus der Zusammenrechnung der Einzelpositionen ergibt, ein Rabatt gewährt wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 26. November 2012 kauft der beklagte Münchner bei einem Spezialgeschäft für Einbauküchen in München eine Einbauküche mit Kochinsel zum Preis von 19.000 Euro. Der Beklagte erfüllte sich und seinem Lebensgefährten damit einen lang ersehnten Traum. Ursprünglich hatte er sich ein Budget von 15.000 Euro gesetzt, nach längeren Verhandlungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 27.01.2015
- 14 C 265/14 -
Nachbar wirft mit Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt: Mietminderung von 5 % gerechtfertigt
Mieter müssen keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in der Nachbarschaft hinnehmen
Wirft ein Mitmieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf den Gehweg zum Hauseingang, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 %. Denn ein Mieter muss keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in seiner Nachbarschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warf ein Mieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf dem zum Hauseingang führenden Gehweg. Ein Mitmieter fühlte sich dadurch so sehr angeekelt, dass er seine Miete um 12 % minderte. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht und erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2015
- 2-13 S 127/12 -
Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden
Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf eine Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Mai 2011 mehrheitlich die Hausordnung dahingehend zu ändern, dass die Haustür in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr im allgemeinen Interesse verschlossen zu halten sei. Mehrere Wohnungseigentümer erhoben gegen diesen Beschluss jedoch Klage. Nachdem das Amtsgericht Kassel die Klage abwies, musste sich das Landgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2015
- 17 U 5/14 -
Pauschale "Kontogebühr" für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig
Bausparkunden werden durch Vertragsklausel nicht unangemessen benachteiligt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse, die für Bausparkunden in der Darlehensphase eine Kontogebühr in Höhe von 9,48 Euro jährlich vorsieht, zulässig ist.
Der klagende Verbraucherverband des zugrunde Verfahrens hatte gerügt, die Klausel über die Kontogebühr sei unverständlich und irreführend. Die Bausparkasse wälze hiermit eigene Kosten im Interesse der Gewinnmaximierung auf den Bausparer ab und benachteilige diesen unangemessen, was zur Unwirksamkeit der Klausel führe.Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte nun... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 28.05.2015
- 4 K 1115/14.NW -
Gewerblicher Altkleidersammler darf in Kaiserslautern weiterhin Alttextilien sammeln
Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nicht ersichtlich
Eine Firma, die sich auf das Sammeln von Alttextilien und -schuhen spezialisiert hat, ist trotz eines Verbots durch die Stadt Kaiserslautern weiterhin berechtigt, innerhalb von Kaiserslautern Altkleider und -schuhe zu sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein im gesamten Bundesgebiet tätiger Entsorgungsfachbetrieb, der nach eigenen Angaben pro Monat bundesweit bis zu 150 Tonnen Altschuhe und bis zu 400 Tonnen Alttextilien erfasst. Sofern hierbei Sammelbehälter aufgestellt werden, erfolgt dies auf mietvertraglicher Grundlage auf den Grundstücken oder in den Geschäften privater Partner... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 29.01.2015
- 7 K 25/13 -
Vorsteuer aus Insolvenzverwaltervergütung in vollem Umfang abzugsfähig
Für Vorsteuerabzugsberechtigung aus Insolvenzverwaltervergütung ist auf Ausgangsumsätze vor der Insolvenzeröffnung abzustellen
Die Umsatzsteuer aus der Rechnung eines Insolvenzverwalters kann auch dann in vollem Umfang zugunsten der Insolvenzmasse als Vorsteuer abgezogen werden, wenn im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhebliche steuerfreie Umsätze erzielt wurden. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug und eine eventuelle Vorsteuerkürzung sind nicht die Umsätze, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erbracht werden, sondern die bis zur Insolvenzeröffnung insgesamt getätigten Umsätze. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war Insolvenzverwalterin über das Vermögen einer GmbH & Co. KG. Sie hatte für ihre Verwaltungstätigkeit gegenüber der Insolvenzmasse eine Vergütung unter Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet. In der Steuererklärung für die Insolvenzmasse hatte sie die Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen. Das Finanzamt erkannte den Vorsteuerabzug... Lesen Sie mehr