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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.08.2022
- 6 K 989/22.TR -
Kein Platzverweis für Versammlungsteilnehmer ohne Maske
Platzverweis mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage eines Versammlungsteilnehmers, mit der dieser sich gegen einen Platzverweis während einer Kundgebung wendet, teilweise stattgegeben.
Der Kläger nahm im Februar 2022 an der
Beamte erteilen Platzverweis
Da der Kläger der Aufforderung wiederholt nicht nachkam, erteilten die Beamten gegenüber ihm mündlich einen
VG: Platzverweis mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig
Das VG hat dem Klagebegehren teilweise entsprochen und die Rechtswidrigkeit des Platzverweises festgestellt. Zur Begründung heißt es im Urteil, die für den
Kläger fehlt berechtigtes Interesse an begehrter verwaltungsgerichtlicher Feststellung
Die Feststellung, dass der erteilte
Platzverweis nach Anlegen der Maske nicht erledigt
Im Übrigen hätte der Feststellungsantrag auch in der Sache keinen Erfolg, da der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32242
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