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Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 27.03.2018
- 6 A 215/16 MD -
Eltern müssen Kosten für Essensversorgung in Kindertagesstätten tragen
Servicepauschalen nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgerichts Magdeburg hat entschieden, dass Eltern die im Rahmen der Essensversorgung in Kindertagesstätten anfallenden Kosten zu tragen haben.
Die Tochter der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits besuchte eine
Gemeinde muss nur grundsätzliche Versorgung mit Essen gewährleisten
Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage ab. Aus dem Kinderförderungsgesetz des Landes ergebe sich laut Verwaltungsgericht allein die Pflicht der Gemeinde, die Essensversorgung sicherzustellen. Damit müsse nur die Möglichkeit, dass eine Essensversorgung überhaupt vorgenommen wird, gewährleistet werden. Es sei daher ausreichend, wenn die Gemeinde eine Belieferung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
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Dokument-Nr. 25818
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