Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 10.03.2022
- 6 L 557/21 -
Behördlich angeordneter Leinenzwang muss Ausnahme für besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche enthalten
Vorübergehender Leinenzwang zwecks Prüfung der Gefährlichkeit des Hundes
Wird bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes behördlich ein Leinenzwang angeordnet, muss die Anordnung eine Ausnahme für besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 LHundG NRW enthalten. Dies hat Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Labrador Retriever im Jahr 2021 zweimal einen anderen Hund gebissen hatte, ohne selbst angegriffen worden zu sein, ordnete die zuständige Behörde Leinen- und Maulkorbpflicht an. Die Anordnung sollte bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes gelten. Die Hundehalterin erhob gegen die Anordnung Klage und beantragte Eilrechtsschutz.
Unverhältnismäßigkeit des Leinenzwangs wegen fehlender Ausnahme für Hundeauslaufbereiche
Das Verwaltungsgericht Aachen entschied zum Teil zu Gunsten der Hundehalterin. Die angeordnete
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31722
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31722
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.