wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundeauslaufbereich“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.09.2023
- 24 K 148.19 -

Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

Keine Überschreitung der zulässigen Immissionsricht­werte

Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, wenn er sich im Rahmen der geltenden Immissionsricht­werte hält. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Eine Anwohnerin hat gegen den umzäunten und mit einem abschließbaren Tor versehenen Hundeauslauf geklagt, den das Bezirksamt Lichtenberg im Fennpfuhlpark eingerichtet hatte. Die Anlage wird von einem privaten Bürgerverein betrieben, mit dem das Bezirksamt einen Nutzungsvertrag schloss. Am Tor des Hundespielplatzes ist ein Hinweis auf die Öffnungszeiten angebracht (Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertag 8 bis 13 sowie 15 bis 20 Uhr). Die Anwohnerin macht geltend, dass die Lärmbelästigung unzumutbar sei und der Spielplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werde. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 10.03.2022
- 6 L 557/21 -

Behördlich angeordneter Leinenzwang muss Ausnahme für besonders ausgewiesene Hunde­auslauf­bereiche enthalten

Vorübergehender Leinenzwang zwecks Prüfung der Gefährlichkeit des Hundes

Wird bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes behördlich ein Leinenzwang angeordnet, muss die Anordnung eine Ausnahme für besonders ausgewiesene Hunde­auslauf­bereiche im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 LHundG NRW enthalten. Dies hat Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Labrador Retriever im Jahr 2021 zweimal einen anderen Hund gebissen hatte, ohne selbst angegriffen worden zu sein, ordnete die zuständige Behörde Leinen- und Maulkorbpflicht an. Die Anordnung sollte bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes gelten. Die Hundehalterin erhob gegen die Anordnung Klage und beantragte Eilrechtsschutz.... Lesen Sie mehr