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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Untätigkeitsklage“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.02.2023
- 5 K 171/22 -
Klage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windkraftanlage erfolgreich
Denkmalschutz kein Hinderungsgrund für neue Windkraftanlagen
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Klägerin im Verfahren einen Anspruch gegen das beklagte Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) auf Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage im Gebiet der Gemeinde Mühlen Eichsen habe. Die Klage sei als Untätigkeitsklage zulässig.
Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) hat nicht innerhalb der vorgesehenen Frist über die Errichtung der Windkraftanlage entschieden. Wegen Untätigkeit der Behörde klagte der Windparkbetreiber erfolgreich.Dem Gericht zufolge habe der Beklagte nicht in zureichender Frist gemäß § 75 VwGO i. V. m. § 10 Abs. 6a Bundesimmissionsschutzgesetz über den Antrag der Klägerin entschieden. Durch die ablehnende Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD) sei der Beklagte nicht gehindert gewesen, über den Antrag zu entscheiden. Die Genehmigungsbehörde... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2018
- BVerwG 1 C 18.17 -
Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen
Gerichte müssen nicht spruchreif die Sache in Bezug auf Schutzbegehren entscheiden
Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag eines Asylbewerbers entschieden, so hat der Asylbewerber die Möglichkeit gegen das Bundesamt Untätigkeitsklage zu erheben. In Fällen, in denen das Bundesamt den Asylbewerber noch nicht angehört hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nur auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung gerichtete Klage. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Verfahren stellte die Klägerin, eine afghanische Staatsangehörige, im Oktober 2014 einen Asylantrag. Nachdem das Bundesamt die Klägerin knapp 22 Monate nicht angehört hatte, hat diese im August 2016 Untätigkeitsklage erhoben und beantragt, das Bundesamt zu verpflichten, das Asylverfahren fortzuführen und über ihren Asylantrag zu entscheiden.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2016
- 17 K 3177/15, 17 K 7566/15 -
15 Monate ohne Entscheidung: Untätigkeitsklagen syrischer Asylbewerber teilweise erfolgreich
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss über Asylanträge entscheiden
Zwei Asylbewerber aus Syrien, deren vor mehr als 15 Monaten gestellte Asylanträge bislang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht beschieden worden sind, haben mit ihren Untätigkeitsklagen einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf verpflichtete das Bundesamt, innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft über die Asylbegehren der Kläger zu entscheiden. Im Hinblick auf eine inhaltliche Entscheidung über die Asylanträge hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Ein solches "Durchentscheiden" des Gerichts kommt nicht in Betracht; zunächst muss das Bundesamt Entscheidungen in der Sache treffen.
Die beiden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten im November 2014 bzw. im April 2015 in Deutschland Asyl beantragt. Bescheide über den Ausgang ihrer Asylverfahren erhielten sie nicht und erhoben deshalb Untätigkeitsklagen.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Bundesamt ohne zureichenden Grund in angemessener Frist... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 14.10.2015
- 5 A 390/15 -
Asylantrag seit 16 Monaten nicht beschieden: Verwaltungsgericht Osnabrück setzt BAMF Frist für Asyl-Entscheidung
Untätigkeitsklage eines somalischen Asylbewerbers teilweise erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage eines somalischen Asylbewerbers teilweise stattgegeben und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils über den Asylantrag zu entscheiden. Ein "Durchentscheiden" des Asylantrages in dem Sinne, dass das Gericht selbst (erstmalig) über den Asylantrag des Klägers entscheide, komme aber nicht in Betracht.
Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, die Untätigkeitsklage sei zulässig, weil das BAMF ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist über das Asylbegehren entschieden habe. Bei der Frage, ob die behördliche Bearbeitungsdauer angemessen sei, seien die Interessen des Asylbewerbers und des BAMF gegeneinander abzuwägen. Im konkreten Fall des Klägers sei - nach inzwischen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 23.03.2007
- S 6 RS 75/06 -
Untätigkeitsklage - Wer zu früh klagt, bleibt auf den Kosten sitzen
Behörden haben 6 Monate Zeit, über Anträge zu entscheiden
Wer vor Ablauf von sechs Monaten eine Behörde wegen Untätigkeit verklagt, weil sie nicht über einen Rentenantrag entschieden hat, muss die Anwaltskosten selbst tragen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Im Fall wartete eine Frau seit fast fünf Monaten auf die Bewilligung ihrer Witwenrente, dabei hatte ihr die Versicherung anfangs mitgeteilt, kurzfristig über den Antrag entscheiden zu wollen. Die Frau wollte nicht mehr länger warten und verklagte die Versicherung. Sie erhob eine so genannte Untätigkeitsklage. Kurz nachdem die Klage beim Sozialgericht eingereicht worden war, erhielt... Lesen Sie mehr