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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.05.2023
- 1 K 370/22.KO -
Klage gegen Nutzung eines Sportplatzes ohne Erfolg
Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Die Klage von Grundstückseigentümern gegen die Nutzung eines benachbarten Sportplatzes im Landkreis Ahrweiler hatte keinen Erfolg. Sie wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen.
Die Grundstückeigentümer wandten sich im Verwaltungsverfahren gegen eine der Beigeladenen zu 1. erteilte
Untätigkeitsklage erhoben
Da über den Widerspruch der Kläger nicht entschieden wurde, verfolgten sie ihr Begehren im Wege einer
Erst erteilte Baugenehmigung überholt
Die Klage hatte keinen Erfolg. Für die Anfechtung der ersten der Beigeladenen zu 1. erteilten Baugenehmigung fehle es den Klägern bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis, so die Koblenzer Richter. Mit ihrem neuen Bauantrag habe diese klar zum Ausdruck gebracht, dass sie auf die Nutzung bzw. Bebauung des Sportplatzes in der genehmigten Form verzichten wolle. Diese
Keine Nachbarrechte verletzt
Überdies verletze die Baugenehmigung keine die Kläger schützenden Nachbarrechte. Sie sei hinreichend bestimmt. Ein Verstoß gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33058
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