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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2018
- BVerwG 1 C 18.17 -
Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen
Gerichte müssen nicht spruchreif die Sache in Bezug auf Schutzbegehren entscheiden
Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag eines Asylbewerbers entschieden, so hat der Asylbewerber die Möglichkeit gegen das Bundesamt Untätigkeitsklage zu erheben. In Fällen, in denen das Bundesamt den Asylbewerber noch nicht angehört hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nur auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung gerichtete Klage. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Verfahren stellte die Klägerin, eine afghanische Staatsangehörige, im Oktober 2014 einen Asylantrag. Nachdem das Bundesamt die Klägerin knapp 22 Monate nicht angehört hatte, hat diese im August 2016
VGH verpflichtet Bundesamt über Antrag zu entscheiden
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Klage sei nicht zulässig, weil unmittelbar auf Schutzgewährung hätte geklagt werden müssen. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und das Bundesamt verpflichtet, über den Asylantrag der Klägerin zu entscheiden. Der Klägerin fehle nicht das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf Bescheidung gerichtete
Besondere Ausgestaltung des Asylverfahrens rechtfertigt Rechtsschutzbedürfnis
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Bundesamtes zurückgewiesen. Die auf Bescheidung gerichtete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
- Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 18.08.2016
[Aktenzeichen: AU 3 K 16.31394] - Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 23.03.2017
[Aktenzeichen: 13a B 16.30951]
- 15 Monate ohne Entscheidung: Untätigkeitsklagen syrischer Asylbewerber teilweise erfolgreich
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2016
[Aktenzeichen: 17 K 3177/15, 17 K 7566/15]) - Asylantrag seit 16 Monaten nicht beschieden: Verwaltungsgericht Osnabrück setzt BAMF Frist für Asyl-Entscheidung
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 14.10.2015
[Aktenzeichen: 5 A 390/15])
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Dokument-Nr. 26170
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