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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Taubenkot / -dreck“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hanau, Urteil vom 25.10.2023
- 94 C 21/22 -

Taubenkot auf Balkon kein Mietmangel

Kein Recht auf Mietminderung wegen Taubenkot auf Balkon

Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Mieter einer Wohnung bei einer Verunreinigung seines Balkons mit Taubenkot die Miete nicht mindern und von dem Vermieter auch nicht dessen Reinigung verlangen kann.

Der Balkon der Mieterin einer Wohnung war durch Taubenkot verunreinigt worden. Weil der Vermieter dieses nicht verhindert habe und auch keine Reinigung des Balkons vornahm, hat sie die Miete anteilig gekürzt. Der Vermieter klagte nunmehr die restliche Miete ein.Das Amtsgericht Hanau hat die Mieterin verurteilt, die Miete vollständig zu zahlen. So wie hier keine anderslautenden Abreden zwischen den Parteien vorliegen, sei der Vermieter nicht verpflichtet, das Einfliegen von Tauben und eine mögliche Verunreinigung einer vermieteten Wohnung durch diese zu verhindern. Hierauf habe er grundsätzlich keinen Einfluss. Es handele sich... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.04.2023
- 502 C 7456/22 -

Hauseigentümer muss Anlocken von verwilderten Tauben unterlassen

Beeinträchtigung des Nachbarn durch Taubenkot, Gurren und Flügelschlagen

Lockt ein Hauseigentümer verwilderte Tauben an und führt dies zu einer Beeinträchtigung des Nachbarn wegen Taubenkots, Gurrens und Flügelschlagens, so steht dem Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Reihenhauses in Hannover hielt in einer Voliere zwei erblindete Stadttauben. Zudem pflegte sie in den Volieren verletzte Stadttauben und fütterte in ihrem Garten Singvögel. Dadurch kam es zu häufigen Besuchen von Taubenschwärmen. Ein Nachbar fühlte sich durch den dadurch bedingten Taubenkot, Gurren und Flügelschlagen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 16.01.2017
- 17 C 4796/15 -

Vom Vermieter zu verantwortende Taubenplage begründet Anspruch des Wohnungsmieters auf Beseitigung der Störung

Aufstellen von Kunststoffraben keine geeignete Maßnahme zur Beseitigung der Taubenplage

Ein Vermieter muss geeignete Maßnahmen zur Beseitigung einer Taubenplage ergreifen, wenn er diese etwa aufgrund der Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach zu verantworten hat. Das Aufstellen von Kunststoffraben stellte keine solche geeignete Maßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dem Flachdach eines sechsstöckigen Wohnhauses befand sich eine errichtete Solaranlage. Ein im sechsten Stock wohnenden Mieter klagte ab dem Frühjahr 2015 über eine Taubenplage. So wurde der Balkon des Mieters durch die Anwesenheit der Tauben stark verkotet. Die Tauben nutzten die Solaranlage auf dem Dach als Lebensraum, da sie Nistmöglichkeiten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 09.03.2000
- 2 C 160/98 -

Gesundheits­gefährdung sowie Geruchs- und Lärmbelästigung durch Tauben rechtfertigen Mietminderung von 30 %

Nistende Tauben begründen erhebliche Minderung der Gebrauchs­tauglichkeit

Gehen von nistenden Tauben eine Gesundheits­gefährdung sowie eine Geruchs- und Lärmbelästigung aus, so rechtfertigen diese eine Mietminderung von 30 %. Dies entschied das Amtsgericht Pforzheim.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund der Mietminderung waren nistende Tauben vor dem Wohn- und Schlafzimmer. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Pforzheim stellte fest, dass der Mieterin ein Recht zur Mietminderung zugestanden... Lesen Sie mehr

Landgericht Kleve, Urteil vom 28.01.1986
- 3 S 117/85 -

Mietminderung wegen Wildtauben nicht gerechtfertigt

Vermieter hat alles rechtlich Mögliche und Zumutbare getan

Hat der Vermieter alle rechtlich möglichen und zumutbaren Maßnahmen gegen eine Taubenplage ergriffen und sind diese Maßnahmen nicht erfolgreich, kann der Mieter nicht seine Miete mindern. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da aufgrund einer Taubenplage ihr Balkon stark verschmutzt wurde. Ihrer Meinung nach, sei dadurch der Gebrauch des Balkons und der Wohnung eingeschränkt gewesen. Der Vermieter ergriff einige Maßnahmen, um der Taubenplage zu begegnen. So installierte er ein Drahtgeflecht auf dem Dach, welches zwar das Einnisten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.01.1988
- 40 a C 2574/87 -

Mietminderung von 5 % wegen Taubenkot auf Balkon

Erhebliche Einschränkung der Gebrauchs­tauglichkeit liegt vor

Nisten am Haus Tauben und führt dies zu einer Verunreinigung des Balkons mit Taubenkot, kann der Mieter seine Miete um 5 % mindern. Auf die Beeinflussbarkeit der Taubenplage durch den Vermieter kommt es dabei nicht an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine Miete, da durch eine Taubenplage seine Balkonkästen, Blumenkübel und der Balkonfußboden mit Taubenkot bedeckt waren. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an. Sie meinte für die Taubenplage nicht verantwortlich zu sein. Sie erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Altenburg, Urteil vom 28.01.2005
- 5 C 857/04 -

Taubendreck berechtigt zur Mietminderung

Vermieter muss Abwehrmaßnahmen ergreifen

Wenn der Hauseingang und die Fensterbänke durch Taubenkot stark verdreckt sind, ist eine Mietminderung von 10 % angemessen. Dies hat das Amtsgericht Altenburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung die Miete um 10 % und verlangte die Beseitigung von Mängeln. Am überstehenden Dachgebälk des Hauses ließen sich Tauben nieder und verunreinigten durch Kot und Dreck den Hauseingang sowie die zur Wohnung des Mieters gehörenden Fensterbänke.Das Amtsgericht Altenburg hielt eine Mietminderung von 10... Lesen Sie mehr

Landgericht Freiburg, Urteil vom 19.06.1997
- 3 S 386/96 -

Mietminderung bei Taubendreck

Gesundheitsgefahren durch Taubenkot

Bei sehr starken Verschmutzungen durch Taubendreck kann eine Mietminderung von rund 35 % gerechtfertigt sein. Dies geht aus einem Urteil das Landgerichts Freiburg hervor, das eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg bestätigte.

Das Landgericht Freiburg urteilte, dass das Amtsgericht Freiburg (Az. 4 C 2113/96) zutreffend festgestellt habe, dass die Vermieterin (Klägerin) keinen Anspruch auf Zahlung von rückständigem Mietzeins gegen den Beklagten habe, weil dieser berechtigterweise die Miete wegen Taubenbefalls gemindert habe. Des Weiteren sei das Amtsgericht zutreffend zum Ergebnis gelangt, dass die Widerklägerin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 04.10.1996
- 4 C 2113/96 -

35 % Mietminderung aufgrund massiver Verunreinigungen durch Taubenbefall gerechtfertigt

Vermieterin muss zumutbare Vorkehrungen zur Verhinderung der Taubenplage treffen

Sind die Auswirkungen einer Taubenplage massiv und trifft der Vermieter trotz Kenntnis des Problems keine Gegenmaßnahmen, so besteht ein Mietminderungsanspruch der Mieter (hier: ca. 35 %). Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg hervor.

Im vorliegenden Fall machten Mieter Minderung des Mietzinses geltend, da ihre Wohnung unter einem starken Taubenbefall gestanden habe, der bei der Mieterin zu einer Taubenallergie geführt habe. Für sie sei die Wohnung teilweise sogar unbewohnbar gewesen. Trotz mehrfacher Aufforderungen habe die Vermieterin keinerlei Abhilfemaßnahmen getroffen, so dass die Mieter die monatliche Mietzahlung... Lesen Sie mehr




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