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Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2013
- 65 S 321/11 -
Umfangreiche Bauarbeiten auf Nachbargrundstück rechtfertigen Mietminderung von 15 %
Konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses schließen Minderungsrecht aus
Kommt es auf einem Nachbargrundstück zu umfangreichen Bauarbeiten, kann der Mieter seine Miete um 15 % mindern. Sein Minderungsrecht ist nur dann ausgeschlossen, wenn es zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten gab. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin stellte fest, dass den Mietern ein
Feste Minderungsquote für Zeitraum der Baumaßnahmen zulässig
Eine Differenzierung der Minderungsquote hinsichtlich einzelner Zeitabschnitte der
Kein Ausschluss des Minderungsrechts
Die Mieter seien zudem nicht mit ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 552 GE 2013, 552 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 359 IMR 2013, 359
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Dokument-Nr. 16652
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